Nach dem Drei-Schichten-Modell werden die Altersvorsorgeprodukte anhand ihrer Verwertbarkeit und ihrer steuerlichen Behandlung eingeordnet:

(1) Die Basisversorgung – und damit der Kern der hier in Rede stehenden Thematik – besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und der privaten Leibrentenversicherung in der Form der sog. Rürup-Rente.

(2) Die kapitalgedeckte Zusatzversorgung umfasst die betriebliche Altersversorgung und die sog. Riester-Rente.

(3) Daneben existieren sonstige Vorsorgeprodukte, wie z.B. die klassischen privaten Rentenversicherungen oder auch die Kapitallebensversicherungen (Jörißen, StBW 2014, 586).

Allen Altersvorsorgeprodukten ist gemein, dass zunächst – typischerweise während der aktiven Erwerbsphase eines Menschen – die Alterssicherungsaufwendungen eingezahlt werden (sog. Ansparphase) und erst später, wenn der Mensch seine Rente antritt, die Altersbezüge tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Auszahlungsphase). Die staatliche Förderung der Einzahlungen in der Ansparphase, insb. durch die Zulassung des entsprechenden Sonderausgabenabzuges, entscheidet grundsätzlich über die Art und Weise der späteren Besteuerung in der Auszahlungsphase.

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