Nullbescheid – Klagebefugnis – Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen – Bindungswirkung |
Die Klage gegen einen auf null EUR lautenden Steuerbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung). Ist die Besteuerungsgrundlage im Steuerbescheid berücksichtigt (positive Bindungswirkung), besteht jedoch Streit über die Frage, ob sie den verbleibenden Verlustvortrag erhöht (hier: Altersentlastungsbetrag), muss die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid gerichtet werden. Im Steuerbescheid wird nicht über die Berechnung des Verlustvortrags entschieden. |
AO-StB 2021, 48 |
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S.d. § 14 Abs. 5 KStG |
Die Organgesellschaft einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft ist als Adressatin des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens beschwert und (ebenfalls) klagebefugt. |
AO-StB 2021, 50 |
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vorsorge für unvorhergesehene Erkrankung des Prozessbevollmächtigten |
Wer geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten besorgt, muss – zur Vermeidung eines sog. Organisationsverschuldens – grundsätzlich dafür Vorkehrungen treffen, dass auch bei einer nicht vorhergesehenen Erkrankung Fristen gewahrt werden. Dies gilt auch für einen allein praktizierenden Rechtsanwalt oder Steuerberater. |
AO-StB 2021, 53 |
Beiladung bei zweistufigem Feststellungsverfahren |
Ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen (1. Stufe: Gesellschaft(er) einschließlich Treuhänder; 2. Stufe: Verteilung der Einkünfte des Treuhänders auf die Treugeber), dann ist im Klageverfahren des – vermeintlich – zu Unrecht in die 1. Stufe einbezogenen Treugebers die Gesellschaft (nicht deren Liquidator) beizuladen. |
AO-StB 2021, 83 |
Verfahrensgegenstand nach § 68 S. 1 FGO bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheides |
Im Hinblick darauf, dass ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten kann, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen, kann ein neuer, während des Klageverfahrens geänderter Bescheid angesichts der prozessualen Selbständigkeit der einzelnen Feststellungen grundsätzlich nur hinsichtlich der bereits zulässig mit der Klage angefochtenen Besteuerungsgrundlagen (partiell) Gegenstand des anhängigen Verfahrens nach § 68 FGO werden. |
AO-StB 2021, 84 |
Der Grundsatz "in dubio pro reo" im Besteuerungs- und im finanzgerichtlichen Verfahren |
Der BFH hat im Zuge einer Nichtzulassungsbeschwerde dazu Stellung genommen, inwiefern der Grundsatz in "dubio pro reo" gilt, wenn es um die Frage geht, ob Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO festgesetzt werden dürfen und was dieser Grundsatz in diesem Zusammenhang genau beinhaltet. |
AO-StB 2021, 118 |
Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit |
Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann ggf. auch zu berücksichtigen sein, ob sich der Antrag auf eine Sitzung des Senats oder des Einzelrichters bezieht. |
AO-StB 2021, 121 |
Voraussetzungen für einen Verlegungsantrag |
Es kann ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 S. 1 ZPO vorliegen, wenn ein Prozessbevollmächtigter einem nahen Angehörigen unmittelbar vor dessen schwerwiegender Operation beistehen möchte. |
AO-StB 2021, 158 |
Behandlung einer Rüge als Verfahrensfehler |
Die Rüge, das FG habe die Bindungswirkung eines im ersten Rechtsgang ergangenen BFH-Urteils gem. § 126 Abs. 5 FGO missachtet, ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler des FG gem. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend zu machen. |
AO-StB 2021, 159 |
Zulässigkeit der Entscheidung aufgrund Beratung in einer Videokonferenz |
Eine wirksame Beratung und Abstimmung kann statt in einer Präsenzsitzung der Senatsmitglieder in einem geschlossenen Raum auch im Rahmen einer Videokonferenz stattfinden. |
AO-StB 2021, 185 |
Verfahrensrechtliche Folgen bei Vollbeendigung der Personengesellschaft |
Ein prozessualer Rechtsnachfolger ist auch dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft, deren Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid i.S.d. § 48 FGO sich ausnahmsweise allein aus dem Schutz ihrer eigenen steuerrechtlichen Sphäre ergibt, während des finanzgerichtlichen Verfahrens vollbeendet wird. |
AO-StB 2021, 187 |
Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in der Einspruchsentscheidung |
Eine der Einspruchsentscheidung beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht unrichtig i.S.d. § 55 A... |