Wiedereinsetzung bei überlanger Postlaufzeit |
Der Absender darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass eine Briefsendung den Empfänger spätestens am zweiten Werktag nach dem Einwurf in einen Briefkasten erreicht, wenn der Briefkasten nach dem Einwurf noch am selben Tag geleert wird. |
AO-StB 2023, 11 |
Klageerweiterung bei Rückstellungsbildung für Verpflichtungen aus einem Kundenkartenprogramm |
Bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist eine betragsmäßige Erweiterung des Klagebegehrens in Bezug auf eine angegriffene Feststellung nicht als Klageänderung i.S.d. § 67 FGO, sondern als grundsätzlich zulässige Klageerweiterung anzusehen, es sei denn, der Kläger hat eindeutig zu erkennen gegeben, dass er von einem weitergehenden Klagebegehren absieht. |
AO-StB 2023, 12 |
Zulässigkeit von per Telefax eingereichter Revision |
Bis zum 31.12.2022 muss bei der Einreichung von Schriftstücken beim BFH und FG noch nicht die elektronische Form des § 52d S. 1 FGO beachtet werden, und zwar grundsätzlich auch, wenn für die Steuerberatungsgesellschaft mbH eine Person handelt, die die Rechtsanwaltszulassung besitzt. |
AO-StB 2023, 36 |
Fehlende Erörterung des Ergebnisses der Beweisaufnahme |
Erörtert das FG im Anschluss an die Beweisaufnahme und vor Erlass seines Urteils nicht erneut den Sach- und Streitstand und, soweit bereits möglich, das Ergebnis der Beweisaufnahme mit den Beteiligten, verletzt es deren Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs. |
AO-StB 2023, 38 |
Aufhebung eines gegen einen Nichtbeteiligten ergangenen Urteils |
Ein finanzgerichtliches Urteil ist ohne Entscheidung in der Sache isoliert aufzuheben, wenn es gegenüber einer Person ergangen ist, die nicht als Kläger gem. § 57 Nr. 1 FGO am Klageverfahren beteiligt war. |
AO-StB 2023, 102 |
Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto |
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten. |
AO-StB 2023, 139 |
Befugnis zur Klage gegen Gewinnfeststellungsbescheide nach Vollbeendigung der Personengesellschaft |
Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung ohne Abwicklung, kann ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft. Nicht klagebefugt sind nur solche Gesellschafter, die unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sein können (§ 40 Abs. 2 FGO). |
AO-StB 2023, 140 |
FG-Urteil gegen den falschen Beklagten nach einem Beteiligtenwechsel |
Ein nach einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel gegen den falschen Beklagten ergangenes Urteil des FG ist auf die Revision des falschen Beklagten aufzuheben. Der Rechtsstreit ist in einem solchen Fall an das FG zurückzuverweisen, wenn der richtige Beklagte selbst nicht ebenfalls Revision eingelegt hat und der Prozessführung des falschen Beklagten im Revisionsverfahren auch nicht zugestimmt hat. |
AO-StB 2023, 143 |
Zulässigkeit der Verböserung im Revisionsverfahren |
Der BFH kann über die Entscheidung des FG hinaus zu Lasten des Revisionsklägers in der Sache entscheiden, wenn die Entscheidung eine unvermeidbare Folge einer prozessual gebotenen Aufhebung des angefochtenen Urteils und der erneuten Entscheidung über den Klageantrag ist. |
AO-StB 2023, 145 |
Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag bei Gericht nach Einführung des beSt – Fast-lane-Antrag |
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) stellt für Steuerberater (§ 62 Abs. 2 S. 1 FGO) über die Steuerberaterplattform seit dem 1.1.2023 ein besonderes elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) zur sicheren Übermittlung elektronischer Dokumente i.S.d. § 52a Abs. 4 S. 1 FGO zur Verfügung. Spätestens mit der Einrichtung eines Postfachs sind vorbereitende Schriftsätze, deren Anlagen und bestimmende Schriftsätze im Verkehr mit den Gerichten elektronisch einzureichen (aktive sowie passive Nutzungspflicht). Hat der Steuerberater nach dem 1.1.2023 einen bestimmenden Schriftsatz mangels der Bereitstellung seines beSt nicht elektronisch bei Gericht eingereicht, kann sein Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nur Erfolg haben, wenn er die vorzeitige Bereitstellung des beSt (sog. fast lane) beantragt hatte. |
AO-StB 2023, 165 |
Unbestimmter Tenor eines FG-Urteils |
Will das FG nach § 100 Abs. 2 S. 2 FGO verfahren und die Steuerberechnung der Finanzbehörde übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass der Finanzbehörde nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt. |
AO-StB 2023, 167 |
Keine Heilung der sachlichen Unzuständigkeit durch Einspruch und Entscheidung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde |
Wird ein Erlassantrag von einer sachlich unzuständigen Behörde abgelehnt, ist die Klage auch dann gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 FGO gegen diese Ausgangsbehörde zu richten, wenn die Einspruchsentscheidung von der für die Aus... |