Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber Prozessbevollmächtigten; Prüfung der Klagefrist durch den RA |
Liegt keine schriftliche Empfangsvollmacht vor, ist der Prozessbevollmächtigte aber für den Kläger im Veranlagungs- bzw. Einspruchserfahren aufgetreten, lässt die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gegenüber dem Prozessbevollmächtigten regelmäßig keinen Ermessensfehler des FA erkennen. Es gehört zu den (nicht delegierbaren) Aufgaben des Rechtsanwalts, bei der Bearbeitung der Sache den Ablauf der Klagefrist zu prüfen. |
AO-StB 2022, 13 |
Keine Kostenerstattungspflicht im Kindergeldverfahren bei erfolgreichem Einspruch gegen Hinterziehungszinsen |
§ 77 EStG ist bei einem erfolgreichen Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen wegen erschlichener Kindergeldzahlungen weder unmittelbar noch analog anwendbar. |
AO-StB 2022, 14 |
Ort der Akteneinsicht im FG-Verfahren |
Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S.d. § 78 Abs. 3 FGO und eine Übersendung von Akten deshalb nur in Ausnahmefällen möglich. Die Versagung kann sich auch unter der besonderen Pandemielage als ermessensfehlerfrei erweisen. |
AO-StB 2022, 16 |
Änderungsbescheid während eines Vorabentscheidungsersuchens |
Der BFH verweist die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung nach § 127 FGO zurück, wenn der Änderungsbescheid einen neuen Streitpunkt enthält. |
AO-StB 2022, 42 |
Behandlung von Anträgen auf Berichtigung des Tatbestands von BFH-Urteilen |
Ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines Revisionsurteils ist grundsätzlich wegen Fehlens des erforderlichen Rechtsschutzinteresses unzulässig. Eine Ausnahme gilt, wenn der Antrag eigene tatsächliche Feststellungen des Revisionsgerichts (etwa zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen) oder die Wiedergabe der Revisionsanträge oder sonstiger Prozesserklärungen der Beteiligten in der Revisionsinstanz betrifft. |
AO-StB 2022, 44 |
Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Verhinderung, einen Fristverlängerungsantrag gem. § 116 Abs. 3 S. 4 FGO zu stellen |
Ist der Beschwerdeführer am letzten Tag der regulären Begründungsfrist einer Nichtzulassungsbeschwerde aus Krankheitsgründen daran gehindert, den Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist gem. § 116 Abs. 3 S. 4 FGO zu formulieren und an den BFH zu übermitteln, entschuldigt dies nicht die Versäumung der Begründungsfrist, sondern nur die – insoweit unerhebliche – misslungene rechtzeitige Stellung des Verlängerungsantrags. |
AO-StB 2022, 81 |
Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung |
Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. |
AO-StB 2022, 114 |
Zulässigkeit der Klage nur eines Ehegatten bei Zusammenveranlagung |
Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den ESt-Bescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid gem. § 269 Abs. 2 Satz 2 AO nicht mehr beantragt werden kann. |
AO-StB 2022, 117 |
Kein Entschädigungsanspruch bei durch Corona verursachter Verfahrensverlängerung |
Der (verschuldensunabhängige) Entschädigungsanspruch i.S.d. § 198 GVG setzt voraus, dass die Ursachen für die überlange Verfahrensdauer dem Staat zuzurechnen sind. Eine durch die Corona-Pandemie verursachte Verfahrensverzögerung führt nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer. |
AO-StB 2022, 156 |
Notwendiger Inhalt der Klage – Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 S. 1 FGO |
Die Aufforderung nach § 65 Abs. 2 S. 1 FGO steht nicht im Ermessen des Gerichts. Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör gebietet es, dass das Gericht ihn so rechtzeitig auf eine nach § 65 Abs. 1 S. 1 FGO erforderliche Ergänzung seiner Klage hinweist, dass er die Mängel, wenn möglich, noch beheben oder sich jedenfalls dazu äußern kann. |
AO-StB 2022, 182 |
Gewährung von Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten wegen Zugehörigkeit zu einer sog. "Hochrisiko-Gruppe" |
Die Kanzleiräume des Prozessbevollmächtigten sind keine Diensträume i.S.d. § 78 Abs. 3 S. 1 FGO. Die Gewährung von Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten ist auch unter Geltung des § 78 Abs. 3 S. 1 FGO in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. |
AO-StB 2022, 183 |
Ablehnung eines kurzfristigen Terminverlegungsantrags |
Ein Antrag auf Terminverlegung, gestellt am Vortag der mündlichen Verhandlung, unterliegt nur ausnahmsweise den strengen Anforderungen eines Verlegungsantrags "in letzter Minute". |
AO-StB 2022, 185 |
Terminänderungsantrag eines Mitglieds einer Sozietät |
Wird ein Antrag auf Terminänderung von einem Mitglied einer Sozietät gestellt, sind die Verhinderungsgründe für die Sozien auf Verlangen d... |