Dipl.-Finw. Jens Herkens[*]

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2050) erhalten Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 die Möglichkeit, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Die wesentlichen Voraussetzungen und Folgen der Optionsbesteuerung nach § 1a KStG für die Gesellschaft und für die daran beteiligten Gesellschafter werden in einem zweiteiligen Beitrag, der in dieser und der nächsten Ausgabe veröffentlicht wird, anhand zahlreicher Beispiele dargestellt. Der in dieser Ausgabe enthaltene erste Teil stellt die Voraussetzungen und die unmittelbaren Folgen der Option dar. Der zweite Teil des Beitrags (GmbH-StB 11/2021) beschäftigt sich mit der laufenden Besteuerung der optierenden Gesellschaft und deren Gesellschafter sowie mit den Auswirkungen der Rückoption.

[*] Der Autor ist beim Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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