Neue Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022
Die Neufassung berücksichtigt gesetzliche Änderungen aktuelle Rechtsprechung. Insgesamt wurden aber nur punktuelle Anpassungen in den Körperschaftsteuer-Richtlinien vorgenommen.
Keine Regelungen zum KöMoG-Optionsmodell
Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen.
Insbesondere ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
Das Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in R 7.1 wurde aktualisiert. Dabei sind statt bisher 34 Schritte jetzt 45 Schritte zu beachten.
Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art
Bei den Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) wurde R 4.3 zu den Verpachtungsbetrieben gewerblicher Art gestrichen. Dort war für den Fall, dass die jPöR einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) gegen Entgelt verpachtet und der Pächter einen Zuschuss mindestens in Höhe der Pacht erhält, geregelt, dass keine entgeltliche Verpachtung und damit kein Verpachtungs-BgA vorliegt, wenn zwischen der Pacht und dem Zuschuss eine rechtliche und tatsächliche Verknüpfung besteht.
Mehr- und Minderabführungen
Es wird in R 14.8 darauf hingwiesen, dass die Regelung zur Bildung und Auflösung besonderer Ausgleichsposten beim Organträger für Mehr- und Minderabführungen anzuwenden, die bis einschließlich 31.12.2021 erfolgen. Für alle Mehr- und Minderabführungen nach diesem Zeitraum ist § 14 Abs. 4 sowie § 27 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 6 i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl 2021 I S. 2050, KöMoG) anzuwenden. Denn bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft wurden die steuerlichen Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System ersetzt - die sog. Einlagelösung (§§ 14 und 27 KStG, s. hierzu das Top-Thema zum KöMoG).
Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (Bundesrat, Beschluss v. 8.4.2022)
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
3.239
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.4394
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
851459
-
E-Rechnung
6169
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4713
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
4141
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
400
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
380
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
264
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
231
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Finanzkonten
26.03.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
25.03.2026
-
Informationsaustausch von GloBE-Informationen mit Drittstaaten
24.03.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
24.03.2026
-
Keine Signale für eine Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
20.03.2026
-
Söder fordert Erhöhung der Entfernungspauschale
19.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
18.03.2026