Führt die Verheimlichung des richtigen Leistenden zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei Reverse-Charge-Eingangsumsatz? |
Viele Liebhaber der Umsatzsteuer mögen sich schon einmal die Frage gestellt haben, unter welchen Voraussetzungen dem grundsätzlich zum Vorsteuerabzug Berechtigten sein Recht auf Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG versagt werden kann, wenn es beim Berechtigten zu einer Steuerschuld nach § 13b UStG gekommen ist. Der EuGH hat in der Rechtssache Ferimet SL hierzu erstmals in einer sehr lesenswerten Entscheidung Stellung genommen. |
EuGH, UStB 2022, 1 |
Kein Vorsteuerabzug bei irriger Annahme der Steuerbefreiung |
Der EuGH präzisiert nochmals die Rechtslage hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei irriger Beurteilung der umsatzsteuerlichen Steuerpflicht. |
EuGH, UStB 2022, 33 |
FG Nürnberg ruft EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in eine Umsatzsteuerhinterziehung an |
Das FG Nürnberg ruft den EuGH in einem sehr atypischen Sachverhalt zu Fragen der Versagung des Vorsteuerabzugs beim zweiten Erwerber eines gebrauchten Pkws wegen der Umsatzsteuerhinterziehung in der vorhergehenden Umsatzstufe an. |
FG Nürnberg, UStB 2022, 36 |
EuGH: Deutscher Vorsteuerabzug muss bei Bezug von "Ist-Versteuerer" auf neue Beine gestellt werden |
Die deutschen Regelungen zur Ist-Besteuerung verkennen die Vorgaben des europäischen Rechts und sind insoweit rechtswidrig und müssen deshalb – obwohl für die Steuerpflichtigen überwiegend vorteilhaft – neu geregelt werden. |
EuGH, UStB 2022, 64 |
EuGH: Verspätetet geltend gemachter Anspruch auf Vorsteuerabzug kann nicht über Art. 184 f. MwStSystRL kompensiert werden |
Der EuGH musste sich inhaltlich mit der Frage auseinandersetzen, ob das in der MwStSystRL vorgesehene Berichtigungsverfahren auch dann zur Anwendung kommt, wenn der Steuerpflichtige sein Recht auf Vorsteuerabzug im Jahr der Entstehung und Ausübung (fehlerhaft) nicht geltend gemacht hat. |
EuGH, UStB 2022, 241 |
Vorlage an den EuGH: Unternehmereigenschaft einer Kureinrichtung auf dem Prüfstand |
Der BFH ruft den EuGH in Bezug auf die Auslegung der MwStSystRL zur Unternehmereigenschaft einer Gemeinde an. |
BFH, UStB 2022, 242 |
Zuordnung eines Arbeitszimmers zum Unternehmen |
Für eine Zuordnung zum Unternehmen kann bei Gebäuden die Bezeichnung eines Zimmers als Arbeitszimmer in Bauantragsunterlagen jedenfalls dann sprechen, wenn dies durch weitere objektive Anhaltspunkte untermauert wird. So ist es z.B. dann, wenn der Unternehmer für seinen Gerüstbaubetrieb einen Büroraum benötigt, er bereits in der Vergangenheit kein externes Büro, sondern einen Raum seiner Wohnung für sein Unternehmen verwendet hat, und er beabsichtigt, dies in dem von ihm neu errichteten Gebäude so beizubehalten. |
BFH, UStB 2022, 311 |
Zuordnung einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage zum Unternehmen |
Die Tatsache, dass im Lauf des Jahres, in dem eine Photovoltaikanlage erworben wurde, ein Vertrag mit dem Recht zum Weiterverkauf des gesamten von der Anlage erzeugten Stroms zuzüglich Umsatzsteuer abgeschlossen wurde, ist ein Indiz dafür, dass der Steuerpflichtige die Photovoltaikanlage dem Unternehmen voll zugeordnet hat. |
BFH, UStB 2022, 315 |
EuGH: Vorsteuerabzug auch bei Leistungsbezug von insolventem Schuldner? |
Der EuGH musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Art. 168 Buchst. a MwStSystRL einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass dem Käufer eines Grundstücks das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb versagt werden darf, dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass sich sein Lieferant in finanziellen Schwierigkeiten befand oder zahlungsunfähig ist und er deshalb die von ihm ausgewiesene Umsatzsteuer nicht an den Fiskus abführen würde oder möglicherweise nicht abführen könne. |
EuGH, UStB 2022, 341 |
Vorsteuerabzug und Personalabbau |
Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. |
BFH, UStB 2022, 349 |
Grenzen des rückwirkenden Vorsteuerabzugs bei rückwirkender Änderung der Rechnung |
Gehen Leistender und Leistungsempfänger fehlerhaft von der Anwendung der Vorschrift des § 13b UStG aus, führt der nach Erkennen des Rechtsirrtums erstmalige betragsmäßige Steuerausweis der Umsatzsteuer in einer berichtigten Rechnung nicht zu einem rückwirkenden Vorsteuerabzug. |
BFH, UStB 2022, 379 (in diesem Heft) |