Dipl.-Finw. (FH) Robert Marquardt / Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Miethe[*]

Für die Feststellung von Grundbesitzwerten sind vorrangig Marktdaten der örtlichen Gutachterausschüsse, sog. für die Wertermittlung erforderliche Daten (§ 193 Abs. 5 BauGB), heranzuziehen. Erst nachrangig kommen gesetzlich bundesweit normierte Werte zum Ansatz. Im Beitrag wird der Anwendungsbereich der erforderlichen Daten der Gutachterausschüsse in der Grundbesitzbewertung für bebaute Grundstücke dargestellt. Anschließend wird ausgeführt, wann entspr. Daten vorliegen, ob sie für die Grundbesitzbewertung als geeignet anzusehen sind und ihnen eine Bindungswirkung zukommt. Der Beitrag schließt mit einem Ausblick zu geplanten Gesetzesänderungen ab.

[*] Robert Marquardt ist in der OFD NRW im Bereich der Grundbesitzbewertung tätig. Reinhard Miethe ist als Bausachverständiger u.a. in der OFD NRW tätig. Die Autoren haben den Beitrag nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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