Individuelle Nutzungswertermittlung
Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Die Nettoanschaffungskosten für das gebraucht gekaufte Fahrzeug belaufen sich auf 30.000 EUR (Restnutzungsdauer 4 Jahre). Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 48.000 EUR betragen, die tatsächlichen Anschaffungskosten nach Abzug von Rabatt und Vorsteuer 39.000 EUR.
Die laufenden Kosten (netto) berechnen sich laut Buchhaltung mit 10.000 EUR (darin enthaltene, nicht mit Vorsteuer belastete Kosten i. H. v. 2.000 EUR).
Die insgesamt gefahrenen Strecken laut Fahrtenbuch betragen 39.000 km. Davon entfallen auf Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernung 20 km) 4.400 km. An sonstigen Privatfahrten sind beim Arbeitnehmer 8.000 km angefallen.
Ergebnis: Der Kilometersatz für die insgesamt gefahrenen Strecken beträgt:
AfA (25 % v. 30.000 EUR laut G+V-Rechnung) |
7.500 EUR |
Zzgl. Nettoaufwendungen (mit Vorsteuer belastet) |
+ 8.000 EUR |
Zzgl. 19 % MwSt v. 15.500 EUR |
+ 2.945 EUR |
Zzgl. Nettoaufwendungen (ohne MwSt) |
+ 2.000 EUR |
Gesamtkosten |
20.445 EUR |
Der Kilometersatz beträgt damit 0,52 EUR (20.445 EUR/39.000 km) |
Der geldwerte Vorteil der Dienstwagenüberlassung beträgt 6.448 EUR (4.400 km Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte + 8.000 km Privatfahrten = 12.400 km x 0,52 EUR) statt 9.216 EUR nach der 1-%-/0,03-%-Methode (48.000 EUR x 1 % = 480 EUR x 12 = 5.760 EUR; 48.000 x 0,03 % x 20 km = 288 EUR x 12 = 3.456 EUR).