Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Im Rahmen des ersten Projektschritts erfolgt eine schriftliche Definition dessen, was unter einer hohen Datenqualität im Rechnungswesen zu verstehen ist. Das Projektteam hat sich dazu entschieden, eine Erfassung bekannter Datenqualitätsprobleme durchzuführen und diese hinsichtlich der zukünftigen, erwarteten Datenqualität zu bewerten, um hieraus Vorgaben zu entwickeln. Die Erfassung der bestehenden Probleme erfolgt mittels Workshops und Fragebögen. Für die qualitative Analyse wurden folgende Personen ausgewählt:
Name, Vorname |
Stellung |
Befragungsart |
Hartmut Scheffe |
Geschäftsführer |
Workshop |
Peter Akaunting |
Leiter Rechnungswesen |
Workshop |
Ludwig Nullundeins |
Leiter IT |
Workshop |
Hans Helfer |
Sachbearbeiter IT (Helpdesk) |
Workshop |
Sabrina Liffert |
Sachbearbeiterin Kreditorenbuchhaltung |
Workshop |
Hanna Kundige |
Sachbearbeiterin Debitorenbuchhaltung |
Workshop |
Johannes Säil |
Leiter Vertrieb |
Workshop |
Carmen Kohn-Trollinger |
Controllerin |
Workshop |
Nico Safdwarr |
Externer Betreuer Systemhaus |
Workshop |
Gregor Kohle |
Firmenkundenbetreuer Hausbank |
Fragebogen |
Gabriele Taxer |
Steuerberaterin |
Fragebogen |
Ernst Jung |
Wirtschaftsprüfer |
Fragebogen |
Tab. 3: Personenkreis für Erfassung bestehender Datenqualitätsprobleme
Die Auswahl des Personenkreises erfolgte unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen technischen Fachspezialisten und praktischen Anwendern. Zudem wurde darauf geachtet, eine repräsentative Anzahl an Personen zu wählen, die die erfassten und verarbeiteten Daten im Rechnungswesen weiterverarbeiten und ggf. die daraus resultierenden Fehler erkennen.
Der gleiche Personenkreis wurde auch im Rahmen einer Befragung zu den Anforderungen und Erwartungen hinsichtlich der Datenqualität in ihrem persönlichen Arbeitsbereich interviewt. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden zur Definition des Sollzustands der Datenqualität herangezogen.
Mangelhafte E-Mail-Adressen in Debitorenstammdaten
Eine Befragung der Sachbearbeiterin in der Debitorenbuchhaltung hat ergeben, dass im Zuge des regelmäßigen Mahnwesens der automatische Versand der Mahnschreiben per E-Mail oft fehlerbehaftet war, da E-Mail-Adressen nicht eingegeben oder nicht korrekt waren. Dies resultierte in Prozessunterbrechungen und manuellen Eingriffen, da die fehlenden oder unzureichenden E-Mail-Adressen manuell aus anderen Systemen herausgesucht werden mussten.
Die Vollständigkeit und Aktualität der E-Mail-Adressen in den Debitorenstammdaten wurden daher als Anforderungen für die Definition des Sollzustands definiert.