Tz. 135

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Eine mittelbare Nutzung des § 4 Abs 6 UmwStG aF im Bereich der KSt ergibt sich, wenn eine Kap-Ges auf eine Pers-Ges verschmolzen wird, deren MU wiederum Kap-Ges sind. § 4 Abs 6 UmwStG aF schränkt nämlich für diesen Fall die stliche Berücksichtigung des Übernahmeverlusts nicht ein.

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