Tz. 27b

Stand: EL 61 – ET: 11/2007

§ 8a KStG ist durch das URefG 2008 vollständig neu gefasst worden. Er enthält nunmehr keine Regelungen mehr zur sog Gesellschafter-Fremdfinanzierung, sondern Modifzierungen der sog Zinsschranke nach § 4h EStG bei Kö. Wegen Einzelheiten s § 8a KStG (URefG 2008) Tz 1 ff. Wegen der letztmaligen Anwendung des § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes, s Tz 526.

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