Tz. 65

Stand: EL 112 – ET: 12/2023

Es bleibt dabei, dass Nachschüsse der AE an die GmbH deren stliches Einlagekto erhöhen. Mit Inkrafttreten der durch das SEStEG erfolgten Änderungen des § 27 Abs 1 KStG, dh ab dem VZ 2006, ist jedoch die in Tz 64 erläuterte Ausnahmeregelung für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap nach Verw-Auff nicht mehr anwendbar, weil nach dem neu gefassten § 27 Abs 1 S 3 KStG die Einordnung einer Leistung als Einlagenrückgewähr unabhängig von der hr-lichen Einordnung erfolgt.

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