Tz. 355

Stand: EL 90 – ET: 06/2017

Es ist uE derzeit nicht klar, welchen Einfluss bilaterale (s zB Art 12 Abs 1 DBA-Südafrika oder Änderungsprotokoll v 01.06.2006 zum DBA-USA 1989 zu Art 23 Abs 4 Buchst b) oder unilaterale Rückfallklauseln (s § 50 d Abs 8 und 9 EStG) auf die Prüfung einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts haben.

 

Tz. 356

Stand: EL 90 – ET: 06/2017

Die Anwendung dieser Klauseln hängt im Wes davon ab, wann bzw ob die Eink in einem anderen Staat stpfl sind. Da zB im Zeitpunkt der Überführung eines WG vermutlich unklar sein wird, ob die B-Rep nicht zur Freistellung – mangels Besteuerung im anderen Vertragsstaat – verpflichtet ist, ist uE für Zwecke der Anwendung von § 12 Abs 1 KStG in diesen Fällen im Zeitpunkt der Überführung von der Beschränkung des dt Besteuerungsrechts auszugehen. Sofern es nachfolgend zu einer dt Besteuerung auf Grundlage einer Rückfallklausel kommt, ist von einem um die versteuerten stillen Reserven erhöhten Wert der AK bzw HK auszugehen.

 

Beispiel:

Die X-AG ist alleiniger Kdst der Y-GmbH & Co KG. Die Y-GmbH & Co KG besitzt in Tschechien eine BetrSt. Aufgrund der Erweiterung der Produktion in der tschechischen BetrSt wurde im Kj 01 eine Maschine (stille Reserven 100 TEUR) vom inl Stammhaus in die ausl BetrSt verbracht. Im Kj 02 verkauft die X-AG ihre Kommanditanteile. Es soll angenommen werden, dass Tschechien die Y-GmbH & Co KG wie eine Kö besteuert (intransparente Besteuerung).

Lösung:

Die Zuordnung der Maschine des Unternehmens zu der tschechischen BetrSt stellt eine Entstrickung nach § 12 KStG dar, da das Besteuerungsrecht der B-Rep hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Maschine nach Art 23 Abs 1 Buchsta iVm Buchst c DBA-Tschechien freizustellen ist.

Hieran ändert auch die spätere Veräußerung des MU-Anteils nichts, da zum Zeitpunkt der Überführung (Kj 01) das Besteuerungsrecht D ausgeschlossen wird. Dies gilt auch, wenn die B-Rep nach § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG den Gewinn aus der Veräußerung des MU-Anteils (und damit anteilig der WG) nicht von der inl Besteuerung freistellt. Die AK bzw HK der Maschine sind aufgrund der fiktiven Veräußerung um 100 TEUR zu erhöhen.

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