Tz. 57

Stand: EL 84 – ET: 08/2015

Auch die Az (Dividendengarantie) einer OG iSd § 304 AktG an außenstehende Minderheitsgesellschafter ist bei dem Empfänger nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG als Kap-Ertrag stpfl (sonstiger Bezug, s Tz 55), sofern die Az nicht aus dem stlichen Einlagekonto finanziert wird (s § 16 KStG Tz 60 ff). Zur stlichen Behandlung von Az des OT s § 16 KStG Tz 67 ff. Az stellen keine GA dar, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruhen. Im Geltungsbereich des Anrechnungsverfahrens wurden sie jedoch wie eine oGA behandelt (s § 27 KStG 1999 Tz 24), im Geltungsbereich des Halb-/Teil-Eink-Verfahrens hingegen nicht mehr (s § 16 KStG Tz 58 ff). Seit der Umstellung der früheren ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf eine ratierliche Umstellung das KSt-Guthabens spielt die Einordnung als oGA nämlich keine Rolle mehr (s Tz 43 und 68).

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