Tz. 834

Stand: EL 92 – ET: 03/2018

Übernimmt eine Kap-Ges Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier ihres Ges-GF, führt dies – auch bei einem "runden" Geburtstag – zu einer vGA; s Urt des BFH v 28.11.1991 (BStBl II 1992, 359); s Urt des BFH v 23.09.1993 (BFH/NV 1994, 616); s H 8.5 V "Geburtstag" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn an dem ausgerichteten Empfang nahezu ausschließlich Geschäftsfreunde teilnehmen. Die Teilnahme zahlreicher Arbeitnehmer der Kap-Ges schließt den Ansatz einer vGA nicht aus. Dies gilt zumindest dann, wenn auf den Einladungsschreiben ausdrücklich auf den persönlichen Anlass der Feier hingewiesen wird; s Urt des BFH v 14.07.2004, DB 2004, 2132. Dies gilt nach dem Urt des FG Berlin-BB v 16.02.2011 (s GmbHR 2011, 1168) auch für Aufwendungen einer GmbH für die Feier ihres Firmenjubiläums, neben dem zugleich ein runder Geburtstag des Ges-GF steht. Demgegenüber hat das FG Sa im Urt v 09.07.2014 (s EFG 2014, 1815) die betriebliche Veranlassung für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Tag der offenen Tür anerkannt, der aus Anlass des 80. Geburtstags des Ges-GF veranstaltet wurde. Entscheidend war dabei, dass gewichtige Umstände (wie Veranstaltungsort, Gästeliste, Gastgeber, separate private Feier) die Veranstaltung als eine betriebliche erscheinen ließen.

 

Tz. 835

Stand: EL 92 – ET: 03/2018

Im Urt des FG Saarl v 26.11.1998 (EFG 1999, 286) nahm dieses LSt-Pflicht für die Übernahme der Aufwendungen für eine Festveranstaltung einer GmbH an. Die GmbH feierte ein Firmenjubiläum am Tag des 50. Geburtstags ihres Prokuristen. Dieser war zwar im entschiedenen Sachverhalt nicht an der GmbH beteiligt; bei einer Beteiligung hätte das Gericht aber konsequenterweise eine vGA annehmen müssen. Lstlich muss die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier eines Fremd-AN allerdings nicht zwangsläufig zur Annahme von AL führen; s Urt des BFH v 28.01.2003, BStBl II 2003, 724. Dies gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber als Gastgeber des Empfangs auftritt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge