Tz. 128

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Bei Zuwendungen des Trägerunternehmens an UK in der Rechtsform der Kap-Ges hatte die Fin-Verw in der Vergangenheit die Auff vertreten, diese Zuwendungen seien dem Grunde nach als gesellschaftsrechtliche Einlagen anzusehen, die nur aufgr der ausdrücklichen Vorschrift des § 4d EStG in dem durch diese Regelung gesetzten Rahmen als BA abzb wären.

Nach dem BFH-Urt v 22.12.2010 (BFH/NV 2011, 1085) stellen die Zuwendungen des Trägerunternehmens an die UK BA dar, die in den Grenzen des § 4d EStG abzb sind. Ebenso s FG Ba-Wü, Urt v 8.12.2011 (DK 2012, 146). Hierzu ausführlich s Tz 103 ff.

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