Tz. 57

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

§ 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist).

Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge