Tz. 17

Stand: EL 96 – ET: 06/2019

Beispiele für Nutzungsgen sind Gen zur gemeinsamen Nutzung l + f Maschinen aller Art (Maschinenringe), Zuchtgen, Pfluggen und Dreschgen (s Urt des BFH v 28.07.1959, BStBl III 1959, 372). Gegenstand einer gen Nutzung von Land- und Forstwirten können auch eine l + f Fläche (Grund und Boden), zB in einem Fall, in dem sich Land- und Forstwirte in einer Gen zusammenschließen, um für ihre Betriebe Saatgut zu ziehen (s Urt des BFH v 28.07.1959, BStBl III 1959, 372), oder eine stationäre Einrichtung bzw ein Gebäude (zB Silo) sein. Nach Kruschke (s H/H/R, KStG, § 5 Rn 238) kann auch die gemeinschaftliche Nutzung von Rechten Gegenstand einer Nutzungsgen sein.

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