Tz. 1177

Stand: EL 95 – ET: 02/2019

Im Falle der Veräußerung der Anteile an einer Verlustgesellschaft kann es für den Erwerber vorteilhaft sein, neben den Anteilen an der Gesellschaft, die die Verluste erlitten hat, auch ganz oder tw wertlose Darlehensforderungen des Altgesellschafters gegen seine Gesellschaft zu erwerben, insbes wenn der Preis für den Erwerb dieser Forderungen weit unter dem Nominalwert liegt, bzw im Extremfall der Forderung ein Erinnerungswert beizumessen ist.

Näheres dazu s § 8c KStG Tz 315.

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