Tz. 35

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges kann mittelbare Auswirkung auf die Eink des Gesellschafters haben. Dies ist zB dann der Fall, wenn der Gesellschafter innerhalb von sieben Jahren vor dem stlichen Übertragungsstichtag einzelne WG aus einem eigenen BV unter Anwendung des § 6 Abs 5 S 3 EStG zum Bw in das Gesellschaftsvermögen der formgewechselten Pers-Ges eingebracht hat. In diesem Fall ist nämlich nachträglich der Tw bei der Übertragung anzusetzen, so dass sich bei dem Gesellschafter im abgebenden BV ein laufender Gewinn iHd Differenz zwischen dem Bw zum Zeitpunkt der Übertragung und dem Tw ergibt (s Tz 33).

Zur nachträglichen Neubeurteilung im Falle eines Formwechsels im Hinblick auf § 6 Abs 3 EStG, wenn die Anteile an der formgewechselten Pers-Ges unentgeltlich übertragen worden sind und zu der Frage des SA-Abzugs gem § 10 Abs 1 Nr 1a EStG, wenn Versorgungsleistungen vereinbart worden sind, s § 25 UmwStG (SEStEG) Tz 48.

Zur Beurteilung bei mitunternehmerischen Unterbeteiligungen am Betrieb der formgewechselten Pers-Ges oder an MU-Anteilen s § 25 UmwStG (SEStEG) Tz 49.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge