Ausgewählte Literaturhinweise
Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 1820;
Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577;
Felix/Strahl, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, BB 1996, 1582;
Gerl/Sturm, Der neue § 17 Abs 2 S 4 EStG – Eine verunglückte Formulierung oder eine beabsichtigte Verschärfung weit über die Ges-Begr hinaus? DB 1996, 1102;
Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300;
Siepmann, Verluste bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges, FR 1996, 845;
Herzig/Förster, Problembereich bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594;
Pyszka, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, DStR 1997, 309;
Pyszka, Anwendung von § 17 Abs 2 S 4 EStG bei Veräußerung von wes Beteiligungen an Kap-Ges mit Gewinn? DStR 1998, 1822;
Biber, Verlustnutzung bei Liquidation einer nachträglich aufgestockten Beteiligung, EStB 1999, 33;
Butz-Seidl, Verlustnutzung bei Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges, GStB 1999, 355;
Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/ 2000/2002, BB 1999, 1352;
Eilers/Wienands, Die Veräußerung von GmbH-Anteilen nach Maßgabe der geänderten §§ 17, 22 Nr 2, 23 EStG, GmbHR 1999, 505;
Fichtelmann, Anteilsveräußerungen und Tarifbegünstigung nach der St-Reform, EStB 1999, 23;
Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002 – Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711;
Hörger/Mentel/Schulz, Ausgewählte Fragen zum StEntlG 1999/2000/2002: Unternehmensumstrukturierungen, DStR 1999, 555;
Schiffers, Unternehmensumgestaltungen nach dem StEntlG 1999/2000/2002 – Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Einzel-WG, Teilbetrieben und Anteilen an GmbH oder GmbH & Co KG, GmbH-StB 1999, 130;
Schmidt, Die Neuregelung zu Veräußerungsverlusten aus GmbH-Anteilen – Typische Fallkonstellationen und neue Gestaltungsmöglichkeiten–, GmbH-StB 1999, 233;
Vogt, Die Änderungen des § 17 EStG und ihre Auswirkungen auf Veräußerungen von Anteilen an Kap-Ges, DStR 1999, 1596;
Wendt, StEntlG 1999/2000/2002 Änderungen bei betrieblichen und privaten Veräußerungsgeschäften, FR 1999, 333;
Paus, Änderungen bei der Besteuerung wes Beteiligungen, NWB F 3, 10 845;
Serafini, Rückwirkende Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG für 1996 bis 1998, GStB 2000, 321;
Braun, Verluste aus dem Verkauf wes Beteiligungen (§ 17 EStG), DStZ 2003, 500;
Ewald, Die Auslegungsprobleme des § 17 Abs 2 S 6 EStG – Keine Lösung in Sicht, DB 2007, 1159;
Dinkelbach, Offene Fragen und Ungereimtheiten bei Kap-Eink nach der UntStRef, DB 2009, 870;
Ott, Die Verlustbeschränkung in § 17 EStG ist nicht mehr angemessen, BB 2012, 2666;
Mohr/Gebhardt, Zum Verhältnis von § 8b Abs 7 KStG und § 17 Abs 2 S 6 EStG im Kontext beschr stpfl Kap-Ges, IStR 2013, 401.
7.1 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999
7.1.1 Allgemeines
Tz. 396
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
§ 17 Abs 2 S 4 EStG, der durch das SEStEG zu S 6 geworden ist, ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem VZ 1999 (s § 52 Abs 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002) neugefasst worden. Wegen des Zeitpunkts der Verlustrealisierung s Tz 235 und s Tz 515 ff. Wegen der Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 auch auf VZ vor 1999 s Tz 421.
Die Neuregelung soll die über die eigentlichen Missbrauchsfälle hinausgehenden Einschränkungen von Verlusten beseitigen. Sie soll wie bisher verhindern, so die BT-Drs 14/265, 180, dass Veräußerungsverluste bei einer nicht nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung durch bestimmte Gestaltungen stlich abzb gemacht werden, während andererseits Gewinne aus der Veräußerung von solchen Beteiligungen grds nicht stpfl sind.
Die Regelung soll nach der Ges-Begr (s BT-Drs 14/265, 180) mit der Neufassung treffsicherer und sprachlich einfacher gestaltet werden.
Die Neuregelung differenziert nicht mehr – wie § 17 Abs 2 S 4 EStG aF – zwischen einer gründungsgeborenen Beteiligung iSd § 17 EStG und derivativ erworbenen Anteilen, sondern nur noch zwischen unentgeltlich und entgeltlich erworbenen Anteilen.
Die Regelung betrifft nur Veräußerungsverluste, nicht auch verringerte VG.
Paus (NWB F 3, 10 845, 10 849ff) hält die Neuregelung für verfassungsrechtlich bedenklich, da bei einer Aufstockung einer nicht nach § 17 EStG stverhafteten zu einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung zwar frühere Wertzuwächse besteuert werden, frühere Wertverluste aber stlich außer Ansatz bleiben und im Fall des Absinkens unter die Beteiligungsgrenze iSd § 17 EStG innerhalb der letzten fünf Jahre sachlich nicht gerechtfertigte Nachteile entstehen. Nach Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 14.06.2005, BFH/NV 2005, 2202) ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs 2 S 6 EStG verfassungsgemäß. Ebenfalls hierzu s Brinkmeier (GmbH-StB 2005, 360).
Wegen der Vorwegeinlage einer bisher im PV gehaltenen Beteiligung iSd § 17 EStG in ein BV s Tz 93. Soweit die Voraussetzungen des § 23 EStG aF vorliegen, ist dieser gegenüber § 17 EStG vorrangig anzuwenden (s § 23 Abs 2 S 1 EStG aF). Damit geht auch die Verlustausgleichs- und -abzugsbe...