Ewald Dötsch, Torsten Werner
8.2.3.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Tz. 145
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Erfolgte vor Inkrafttreten des BilMoG der Erwerb der eigenen Anteile nicht bereits zum Zweck der Einziehung, wird jedoch später die Einziehung der Anteile von der GV beschlossen, sind bis zum Inkrafttreten des BilMoG der Erwerb und die Einziehung getrennt voneinander zu beurteilen.
- Für den Erwerb der eigenen Anteile sind die oben dargestellten Grundsätze (s § 8 Abs 1 KStG Tz 376ff) zu beachten. Einer Aktivierung der Anteile in der H-Bil und der St-Bil dürfte grds nichts entgegenstehen.
- Erst mit dem späteren Beschl über die Einziehung der Anteile ist eine Verwertbarkeit der Anteile grds ausgeschlossen, sodass nach den Grundsätzen des BFH (s Urt des BFH v 06.12.1995, BStBl II 1998, 781) eine Aktivierung der Anteile nicht mehr zulässig ist. Für diese Einziehung gelten die obigen Ausführungen (s Tz 141ff) grds entspr.
8.2.3.2 Bilanzielle Darstellung der Einziehung bei der Kapitalgesellschaft
Tz. 146
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Ab Inkrafttreten des BilMoG liegt im Fall der Einziehung ein bil- und ergebnisneutraler Vorgang vor. Der offene Ausweis der eigenen Anteile in der Vorspalte des Postens "Gezeichnetes Kap" nach § 272 Abs 1a S 1 HGB (dazu s Tz 118) entfällt auch hier. Das Nenn-Kap ist anschließend mit dem reduzierten Betrag auszuweisen. Die Kap-Herabsetzung wird mit der Eintragung des Beschl oder, wenn die Einziehung nachfolgt, mit der Durchführung der Einziehung wirksam (s § 238 S 1 AktG).
Tz. 147
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Werden vor Inkrafttreten des BilMoG eigene Anteile, die zunächst zu aktivieren sind, später auf Grund eines Beschl der GV eingezogen, führt dies zur Ausbuchung der eigenen Anteile sowie zur gleichzeitigen Auflösung der nach § 272 Abs 4 HGB aF gebildeten Rücklage (hierzu s Tz 157).
Tz. 148
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Bei der Einziehung eigener Aktien mit Kap-Herabsetzung ist der Nennbetrag (bzw der rechnerische Wert) der rückerworbenen Aktien in der Vorspalte offen von dem Bil-Posten "gezeichnetes Kap" als Kap-Rückzahlung abzusetzen; s § 272 Abs 1 S 4 HGB aF. Der den Nennbetrag (bzw den rechnerischen Wert) übersteigende Bw der eigenen Aktien ist mit den vorhandenen Gewinnrücklagen zu verrechnen.
Tz. 149
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Die Einziehung der eigenen GmbH-Anteile führt nicht automatisch zu einer Herabsetzung des Stamm-Kap; dazu bedarf es eines weiteren Beschl. Aufgrund der Einziehung aktivierter Anteile ohne Kap-Herabsetzung ergeben sich folgende Buchungen:
- Außerordentlicher Aufwand an Eigene Anteile
- Rücklage für eigene Anteile an Kap-Rücklage, Gewinnrücklage oder Gewinnvortrag.
Tz. 150
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Durch die erste Buchung mindert sich das Jahresergebnis und das Vermögen der GmbH. Die zweite Buchung stellt lediglich eine vermögensneutrale Umschichtung innerhalb des EK der GmbH dar.
8.2.3.3 Steuerliche Folgen der Einziehung
Tz. 151
Stand: EL 109 – ET: 03/2023
Im Fall der Einziehung liegt sowohl vor als auch ab Inkrafttreten des BilMoG ein einkommensneutraler Vorgang vor.