Tz. 1327

Stand: EL 99 – ET: 06/2020

Eine Vergütung für entstehende Nebenkosten auf die überlassenen WG kann nur dann anerkannt werden, wenn und soweit die Kosten vom Verpächter zu tragen sind. In der Praxis trägt jedoch idR der Pächter die Nebenkosten, sodass sich dann die Nebenkosten nicht nochmals in der Pacht niederschlagen dürfen.

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