Ausgewählte Literaturhinweise
Henninger, Veräußerung von Dividendenscheinen und Verrechnung der KapSt, AG 1959, 334;
Winter, Die stliche Behandlung von Eink aus der Veräußerung und dem Erwerb von Dividendenscheinen, FR 1962, 405;
Henke, KapSt bei Abtretung von Dividendenscheinen, BB 1969, 1266;
Kamprad, KapSt bei getrennter Veräußerung von Aktie oder Dividendenschein, FR 1970, 65;
Weber, Die Einbehaltung von KapSt bei Ausschüttungen an Inhaber abgetrennter Dividendenscheine, StBp 1970, 33;
Littmann, Veräußerung von Anteilen mit Gewinnansprüchen; Besteuerung des KapV, DStR 1981, 588;
Sommer, Die Behandlung von Dividenden im Zusammenhang mit der entgeltlichen Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen im PV – Steuer- und hr-liche Probleme, GmbHR 1985, 224;
Voß, Zur stlichen Behandlung des Erwerbs eines Geschäftsanteils an einer GmbH während des lfd Wj, DB 1985, 1159;
Wichmann, Die Frage nach der zutr estlichen Behandlung von Gewinnbezugsrechten – krit Würdigung des Urt des BFH v 22.05.1984 VIII R 316/83 –, DB 1986, 776;
Heinicke, Der Rechtsnachfolger iSd § 24 EStG, DStJG 10 (1987), 99;
Wassermeyer, Rund um die Anrechnung der KSt, GmbHR 1989, 423;
Scholtz, Kein eigenständiger Besteuerungsgegenstand für Beteiligungserträge, DStZ 1990, 547;
Scholtz, Vereinbarungen über die Zurechnung von Einnahmen aus KapV, DStZ 1990, 602;
Seibold, Der Tatbestand der Einnahmenerzielung unter besonderer Berücksichtigung der Eink aus KapV, StuW 1990, 165;
Dötsch, StandOG: Auseinanderfallen von Stammrecht und Dividendenschein – Dividenden – Stripping, DB 1993, 1842;
Hönle, Systemwidrigkeiten beim mitgekauften Gewinn und der ausschüttungsbedingten Tw-Abschr, BB 1993, 252;
Paus, Zurechnung von GA beim Verkauf von GmbH-Anteilen, INF 1994, 39;
Gutbrod, Vom Gewinnbezugsrecht zum Gewinnanspruch des GmbH-Gesellschafters, GmbHR 1995, 551;
Weber, Zurechnung von Dividendeneink bei Veräußerung von GmbH-Anteilen – Gefahr der Doppelerfassung, GmbHR 1995, 494;
Wichmann, Die Bedeutung des § 20 Abs 2a EStG für die Zurechnung von GA über Übertragung von GmbH-Anteilen, GmbHR 1995, 426;
Pyszka, DStR-Fachlit-Auswertung: Bil und Gewinnermittlung, DStR 1996, 170;
Schuck, Tücken bei der Abtretung von Kap-Ges-Anteilen, DStR 1996, 371;
Gondert/Behrens, Vereinbarungen über den Gewinn des lfd Geschäftsjahrs bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen, GmbHR 1997, 682;
Loritz, Das Recht des GmbH-Gesellschafters auf anteiligen Dividendenbezug nach Anteilsübertragung, DStR 1998, 84;
Herrmann, Veräußerung einer Beteiligung – Mitverkauf von Gewinn oder Ausschüttung an den Veräußerer? BB 1999, 2054;
Klein, Zurechnung von vGA bei nachfolgendem Gesellschafterwechsel, NWB 1999, F 4, 4347;
Lenz, Stliche Gestaltung der Gewinnverwendung bei Anteilsveräußerung, GmbHR 1999, 701;
Schwebke, Stliche Doppelerfassung von vGA bei Veräußerung von GmbH-Anteilen, GmbHR 2001, 1090;
Rödel, Die stliche Behandlung von thesaurierten Gewinnen iRd GmbH-Geschäftsanteilsübertragung, INF 2002, 590;
Dahlbender, Gewinnbezug nach Kauf eines GmbH-Anteils, GmbH-StB 2004, 379;
Sinewe/Waitz, Abtretung von künftigen Gewinnansprüchen beim Unternehmenskauf, GmbHR 2004, 1524;
Dierkes/Dierkes, Nochmals: Gewinnbezug nach Kauf eines GmbH-Anteils, GmbH-StB 2005, 56;
Johannemann/Wünschig, Der maßgebliche Zeitpunkt für die stliche Zurechnung von Dividenden auf Ausl-Aktien, IStR 2010, 897;
Wiese/Berner, Veräußerung von Dividendenansprüchen durch StAusländer an Dritte im Lichte des BMF-Schr v 26.07.2013, DStR 2013, 2674;
Helios/Klein, Stliche Behandlung der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch St-Ausländer- oder: Änderung von St-Gesetzen durch BMF-Schr, FR 2014, 110.
9.1 Grundsätzliches
Tz. 210
Stand: EL 84 – ET: 08/2015
§ 20 EStG regelt die Besteuerung von Dividendenerträgen
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in Abs 1 Nr 1 für den Grundfall, in dem der Inhaber des Stammrechts (Aktie, GmbH-Anteil) und der Dividendenempfänger ein und dieselbe Person sind; |
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in Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a für den Fall, dass der AE vor dem Gewinnverteilungsbeschl, dh vor dem Entstehen des Dividendenanspruchs, seine künftige Dividendenforderung veräußert, aber das Stammrecht zurückbehält. |
In beiden Fällen hat der Inhaber des Stammrechts die Dividende zu versteuern. Im Fall b) führt die spätere Vereinnahmung der Dividende durch den Dividendenscheinerwerber bei diesem nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag; er zieht nur eine Forderung ein (s Urt des BFH v 11.12.1968, BStBl II 1969, 188 und v 12.12.1969, BStBl II 1970, 212).
Tz. 211
Stand: EL 84 – ET: 08/2015
Keine ausdrückliche Regelung enthält das EStG für folgende Fälle:
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Der bisherige AE veräußert das Stammrecht, behält aber den Dividendenschein zurück, und |
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der bisherige AE veräußert das Stammrecht im Laufe des Jahres. Der für dieses Jahr erwartete Dividendenanspruch wird auf den Veräußerer und den Erwerber aufgeteilt. |
Tz. 212
Stand: EL 84 – ET: 08/2015
Zivilrechtlich ist die Verteilung der Dividenden für den Fall des AE-Wechsels in § 101 Nr 2 BGB geregelt; die Regelung betrifft das Innenverhältnis zwischen Anteilsveräußerer und -erwerber (s Lenz, GmbHR 1999, 70). Danach gebührt dem Berechtigten von Dividenden ein...