Rz. 140

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Durch S 2 des § 2 Abs 5 UmwStG werden die Rechtsfolgen des S 1 (s Tz 138) auf negative Eink des übernehmenden Rechtsträgers aus der tats oder (gem S 3 und 4) fiktiven Veräußerung von iR der Umwandlung übergegangenen Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö erweitert, die außerhalb des Rückwirkungszeitraum bis zu dem in S 4 bezeichneten Zeitpunkt (s Tz 143) erfolgen. Sofern im stlichen Rückwirkungszeitraum keine Veräußerung der übergegangenen Finanzinstrumente oder Anteile an Kö bzw Ansatz des niedrigeren Tw erfolgt, kann sich ein Abzugsverbot damit gleichwohl aus dem in zeitlicher Hinsicht über den stlichen Rückwirkungszeitraum hinausgehenden S 2 ergeben. Im Unterschied zu S 1 erfasst S 2 jedoch keine negativen Eink, die auf der Bewertung von Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö beruhen. Damit sind Abschr von Finanzinstrumenten oder Anteilen an Kö auf den niedrigeren Tw gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG, die außerhalb des stlichen Rückwirkungszeitraums erfolgen, in Bezug auf § 2 Abs 5 UmwStG unschädlich.

Zur zeitlichen Grenze bis zu der (ggf fiktive) Veräußerungen von S 2 erfasst werden s Tz 143 und s Tz 144.

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