Ausgewählte Literaturhinweise zu § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (außerdem s Hinweise zu § 6 KStG):
Beye, JStG 1996: Zuwendungen an UK – Neufassung von § 4d EStG, DB 1995, 2033;
Doetsch, Zuwendungen an UK unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 1996, BB 1995, 2553;
Hoffmeister, Rückgedeckte freie UK – Neue Möglichkeiten für den Mittelstand, DStR 1995, 464;
Buttler, Stliche Zweifelsfragen zur rückgedeckten UK, BB 1997, 1661;
Höfer, Zur Besteuerung von Kap-Zuführungen an Pensionskassen – Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen, DB 1997, 896;
Hoffmeister, Rückstellungen für Zuwendungen an rückgedeckte UK, BB 1997, 1302;
Hoffmeister, Darlehensgewährung einer rückgedeckten UK an sein Trägerunternehmen, DStR 1997, 567;
Paschek/D,Souza/Duda, Möglichkeiten und Klippen beim Übergang von der "polsterfinanzierten" zur "rückgedeckten" UK, BB 1998, 93;
Hanau/Arteaga, Sofortprogramm zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, DB 1999, 898;
Jäger, Fallstricke bei der Deferred Compensation mittels einer UK, BB 1999, 1430;
Klink/Birli, Gehaltsumwandlung: Von der Direktversicherung zur UK, DB-Spezial, Beil 13 zu Heft 45/1999;
Rößler/Doetsch/Heger, Auslagerung von Pensionsverpflichtungen iRe Bilanzierung gem SFAS bzw IAS, BB 1999, 2498;
Baier/Buttler, Stliche Fallstricke bei der rückgedeckten UK, BB 2000, 2070;
Höfer/Küpper, Die Hinterbliebenenversorgung bei der betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung, BB 2000, 1271;
Harle/Weingarten, Die pauschal dotierte UK, DB 2001, 2357;
Harle/Weingarten, Die UK, BB 2001, 2502;
Hoffmeister/Harle/Weingarten, Die pauschal dotierte UK, DB 2002, 1283;
Wellisch/Näth, Betriebliche Altersvorsorge – stliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Gestaltungsansätze, BB 2002, 1393;
Berenz, Übergang des Vermögens einer UK auf dem PSV aG bei Insolvenz des Trägerunternehmens – Systematik des § 9 Abs 3 BetrAVG, DB 2006, 1006;
Powietzka, Die UK bei Betriebsübergang und Unternehmenskauf, DB 2008, 2593;
Kemper/Hey, Folgen einer Gesamtrechtsnachfolge für das Trägerunternehmen einer UK, BB 2009, 720;
Haas, Überführung der Pensionszusage in eine UK, DStR 2012, 987.
1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 3 KStG
Tz. 1
Stand: EL 101 – ET: 03/2021
§ 5 Abs 1 Nr 3 KStG enthält eine sachliche Befreiung der rechtsfähigen Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der UK von der KSt.
Zusätzlich regelt § 6 KStG die Einschränkung der StBefreiung für überdotierte Kassen durch entspr partielle StPflicht.
Die Befreiungsvorschrift ist Teil der stlichen Regelungen zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Das StR hat einen starken Einfluss auf die Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung, weil bei der Übernahme betrieblicher Versorgungsverpflichtungen durch ein Unternehmen neben sozialen Beweggründen stets auch wirtsch Überlegungen mitspielen. Aufwendungen eines Unternehmens für die betriebliche Altersversorgung sind stlich abzb. Der stliche Abzug mindert die Versorgungslast. Die Entlastungswirkung wird dadurch verstärkt, dass der Abzug im Allgemeinen nicht erst bei der Zahlung der Versorgungsleistungen, sondern schon während der Ansammlung des Vermögens für die späteren Leistungen möglich ist.
Tz. 2
Stand: EL 101 – ET: 03/2021
Für die betriebliche Altersversorgung gab es zunächst folgende Durchführungswege:
- Riester-Rente
- Direktversicherung
- Pensionszusage
- Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen.
Von diesen vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung ist die der Pensionszusagen die mit Abstand bedeutendste.
Tz. 3
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Als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wurde durch das AVmG v 26.06.2001 (BStBl I 2001, 420) mit Wirkung v 01.01.2002 der Pensionsfonds eingeführt (hierzu s § 3 Nr 66, § 4d Abs 3 und § 4e EStG idF des AVmG). Der Pensionsfonds kann innerbetrieblich oder überbetrieblich sein; insbes der betriebsinterne Pensionsfonds stärkt die EK-Basis des Arbeitgebers (s Grabner/Bode/Stein, DB 2002, 853; Ley, DStR 2002, 193; Niermann/Plenker, DStR 2002, 1882; Friedrich/Weigel, DB 2003, 2564).
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Rechtsfähige Kassen
Tz. 4
Stand: EL 101 – ET: 03/2021
Die StFreiheit kommt nur für rechtsfähige Kassen – nicht hingegen für nichtrechtsfähige Kassen – in Betracht, dh für Kö iSd § 1 Abs 1 Nr 1, 3 und 4 KStG sowie für rechtsfähige AöR.
Allerdings genügt eine UK in der Rechtsform des eingetragenen Vereins bereits im Stadium vor Eintragung in das Vereinsreg nach der Rspr des BFH den Erfordernissen der Rechtsfähigkeit iSd § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (s Urt des BFH v 24.01.2001, BFH/NV 2001, 1300 und v 12.06.2002, BFH/NV 2003, 18; ebenso s Urt des FG Nds v 19.10.1999, EFG 2000, 815, das durch die BFH-Entsch v 24.01.2001 bestätigt wurde), weil sie bis zur Eintragung bereits den Regeln über den sog Vorverein unterworfen ist. Dies gilt nach Auff des BFH unabhängig davon, ob die Eintragung in das Vereinsreg kurzfristig erfolgt, oder ob noch Eintragungshindernisse – zB nicht satzungsgemäß besetzter Vorstand – bestehen (s Urt des BFH v 12.06.2002, BFH/NV 2003, 18; aA s nrkr Urt des FG Köln v 19.12.2001, EFG 2002, 524 – BFH-Az: IV R 8/02 sowie Urt des FG Münster v 21.10.1999, EFG 2001, 1115, das durch die BFH-Entsch aufgehob...