Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zum vGA im Zusammenhang mit dem Gehalt eines Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 360ff.

Ein zu niedriges Gehalt eines Ges-GF kann nicht zu einer verdeckten Einlage führen, da es sich nicht um einen einlagefähigen Vermögensvorteil handelt; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 42ff. Demggü kann der Verzicht auf bereits entstandene Gehaltsansprüche zu einer verdeckten Einlage führen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 94ff.

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