Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Die Privatnutzung eines der Kö gehörender Pkw durch den Ges-GF kann zu einer vGA führen, aber auch Teil des Arbeitslohns des Ges-GF sein. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789.

Zum Ersatz privater Kfz-Kosten des Ges-GF durch die Kö s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 801ff.

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