Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von WG einer Kö an ihre Gesellschafter stellt als eine verhinderte Vermögensmehrung eine vGA dar; grds dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 78ff. Zu Mietverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1001ff. Zu Nutzungsüberlassungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1300. Zu Kapitalüberlassungen im Rahmen von Darlehensverhältnissen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1040ff. Zur Kfz-Überlassung für die Privatnutzung durch Ges-GF s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 789ff.

Zu einer verdeckten Einlage kann eine verbilligte Nutzungsüberlassung demggü nicht führen, da es sich nicht um einen einlagefähigen Vermögensvorteil handelt; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 42ff.

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