Tz. 31

Stand: EL 67 – ET: 10/2009

Das gesetzgerberische Vorhaben, die Übertragung einzelner WG nach § 24 UmwStG zu begünstigen, ist nicht umgesetzt worden (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 45). Die stliche Behandlung von Einzel-WG des BV im Fall der Übertragung auf eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder ohne Entgelt bestimmt sich nach § 6 Abs 5 EStG (Ausnahme: 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges, s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 82 aE; Einzelheiten zu § 6 Abs 5 EStG s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 46 –55).

 

Tz. 32 – 40

Stand: EL 67 – ET: 10/2009

vorläufig frei

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