Stand: EL 60 – ET: 07/2007
Durch das SEStEG ist die den Formwechsel von einer Kap-Ges in eine Pers-Ges betreffende Regelung von § 14 in den § 9 UmwStG verschoben worden.
Dazu s § 9 UmwStG (SEStEG).
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