Rz. 23

Die Umstellung auf den Euro ist zum 01. 01. 2002 in allen Bereichen erfolgt. Dies galt auch für die damalige StBGebV: Die Gebührenverordnung wurde mit dem Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der StBGebV auf Euro (KostREuroUG) angepasst (BGBl. I 2001, 751). Diese Umstellung erfolgte zeitgleich für eine Vielzahl von Kosten- und Gebührenordnungen, insbesondere zeitgleich auch für die seinerzeit geltende BRAGO. Die neuen Rahmengebühren und weiteren Werte ergeben sich direkt aus dem Gesetz; auch die Tabellen wurden neu veröffentlicht.

 

Rz. 24

Da bei Aufträgen, die schon im Jahre 2001 erteilt worden sind, weiterhin die "alte" Berechnung galt, mussten auch im Jahre 2002 für sodann abschließend erledigte Aufträge die Gebühren zunächst in DM ermittelt und dann nach dem Umrechnungskurs in Euro berechnet werden (1,95 583 DM zu einem Euro). Somit behielt die insofern bis zum 31. 12. 2001 geltende Gebührenverordnung in DM in langjährigen Einzelfällen noch weiterhin Wirksamkeit, solange die schon in Auftrag gegebenen Mandate bearbeitet werden mussten und gegebenenfalls das Honorar – bspw. erst nach Abschluss eines mehrjährigen Finanzgerichtsprozesses – geltend gemacht werden konnte.

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