FinMin Bayern, Erlaß v. 18.7.2013, 34 - S 2337 - 007 - 23 893/13

I. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2013 – LStÄR 2013) hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats die Anhebung des steuerfreien Betrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Abs. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 von monatlich 175 EUR auf monatlich 200 EUR mit Wirkung ab dem 1.1.2013 beschlossen.

Dementsprechend wird Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, den gewählten Stellvertretern der Landräte und Landrätinnen sowie den Gemeinschaftsvorsitzenden von Verwaltungsgemeinschaften gewährt werden vom 28.12.2012 (FMBl 2013 S. 5) wie folgt geändert:

In Nrn. 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5 wird jeweils der Betrag „175 EUR” durch den Betrag „200 EUR” ersetzt.

II. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1.1.2013 in Kraft.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 12 Satz 2;

LStR 2011 R 3.12 Abs. 3

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