Die meisten Finanzverwaltungen setzen Zinsen auf die nachzuzahlenden Mehrsteuern fest. Häufig endet der Zinslauf erst bei Erlass des Steuerbescheids, der erst nach Abschluss einer Betriebsprüfung erlassen wird. In Deutschland beträgt der Nachzahlungszinssatz derzeit 6% p. a. auf die Mehrsteuern.

Dazu folgendes Beispiel:

 

Beispiel: Zinsnachzahlungen

Im Rahmen einer Betriebsprüfung in 2014 werden die Jahre 2008 bis 2011 einer deutschen Gesellschaft geprüft. Hieraus resultiert eine unstrittige VP-Anpassung in dem Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2008 in Höhe von 100 Euro. Die Schlussbesprechung findet im März 2014 statt, die Steuerbescheide werden im August 2014 erlassen und dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben.

Mehrsteuerbelastung in 2008 (vereinfacht): 30% × 100 Euro = 30 Euro

Der gesetzliche Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2008, somit am 1.4.2010 und endet am 31.7.2014. D. h. 52 Monate × 0,5% Zinssatz = 26% × 30 Euro = 7,8 Euro Nachzahlungszinsen.

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