Kurzbeschreibung
Es ist nur schwer möglich, einen Überblick über die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II zu behalten. Insbesondere, da in den entsprechenden Rechtsgrundlagen meist nur auf Paragrafen im SGB III verwiesen wird. Die nachfolgende Tabelle erleichtert die Einschätzung der Inhalte der entsprechenden Regelungen.
Tabelle
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Regelung im SGB II |
Wo genannt? | Regelung im SGB III | Eingliederungsleistung |
---|---|---|---|
§ 16 Abs. 1 Satz 1 | direkt genannt | § 35 | Vermittlungsangebot |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 | 3. Kapitel 1. Abschnitt SGB III |
§§ 29 ff. | Leistungen der Beratung und Vermittlung Berufsberatung, Eignungsfeststellung, Berufsorientierung, Arbeitsvermittlung, Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung. |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 | 3. Kapitel 2. Abschnitt SGB III |
§§ 44 ff. | Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 | 3. Kapitel 3. Abschnitt 4. Unterabschnitt SGB III |
§§ 73 ff. | Leistungen zur Berufsausbildung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Berufsausbildung Außerbetriebliche Berufsausbildung. |
§ 54a SGB III | Einstiegsqualifizierung. | ||
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 | Drittes Kapitel 4. Abschnitt SGB III |
§§ 81 ff. § 131a § 131b |
Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen Weiterbildungsförderung in der Altenpflege |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 | 3. Kapitel 5. Abschnitt 1. Unterabschnitt SGB III |
§§ 88 ff. | Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen. |
§ 16 Abs. 1 Satz 3 | — | §§ 112-114, § 115 Nr. 1-3; § 116 Abs. 1, 2 und 5; § 117, § 118 Satz 1 Nr. 3; § 127 und § 128 |
Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen jedoch ohne berufsvorbereitende Maßnahmen und die Berufsausbildungsbeihilfe. |
§ 16 Abs. 1 Satz 4 | — | § 81 Abs. 3 | Förderung eines nachträglichen Hauptschulabschlusses |
§ 16 Abs. 3 Satz 1 | — | § 44 Abs. 1 Satz 1 | Leistungen für Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung |
§ 16a | — | — | Kommunale Eingliederungsleistungen
|
§ 16b | — | — | Einstiegsgeld zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit. |
§ 16c | — | — | Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen zur Aufnahme einer hauptberuflichen tragfähigen selbstständigen Tätigkeit. |
§ 16d | — | — | Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). |
§ 16e | — | — | Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungszuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistungen. |
§ 16f | — | — | Freie Förderung Möglichkeit der Erweiterung der gesetzlichen Förderung durch freie Leistungen. |
§ 16g | — | — | Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit Fortsetzung der Förderung durch Darlehen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit. |
§ 16h | — | — | Förderung schwer zu erreichender junger Menschen |
§ 16i | — | — | Teilhabe am Arbeitsmarkt |
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