Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 8 Abs. 5 InvStG a. F.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf den 31.12.2017 sind einige Besonderheiten zu beachten:
Zwischengewinne sind aus den Anschaffungskosten und dem Rücknahmepreis zum 31.12.2017 (= fiktiver Veräußerungspreis) herauszurechnen, da diese bereits als laufende Kapitaleinkünfte angesetzt wurden. Das gilt auch für bereits versteuerte, ausschüttungsgleiche Erträge. So wird eine Doppelbesteuerung vermieden.
Darüber hinaus müssen evtl. ausgeschüttete steuerfreie "Altveräußerungsgewinne" des Investmentfonds dem Veräußerungsgewinn hinzugerechnet werden. Denn diese werden seit 2009 steuerfrei an die Anleger ausgeschüttet. Da auch ein Anleger, der die Anteile nach dem 31.12.2008 erworben hat, an der steuerfreien Ausschüttung partizipiert, wird diese Ausschüttung im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung wieder hinzugerechnet. Hierdurch wird erreicht, dass Anleger, die ihre Anteile nach dem 31.12.2008 erworben haben, letztlich nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kommen.
Die weiteren in § 8 Abs. 5 InvStG (Fassung bis 2017) aufgeführten Berechnungsschritte sind im Anhang 6 des BMF-Schreibens v. 18.8.2009 dargestellt. Die in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Gesetzeszitate betreffen die Rechtslage bis 2017.
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Veräußerungserlös |
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Nur bei Immobilien-Investmentvermögen: |
+/– |
Korrektur um den Immobiliengewinn zum Veräußerungsstichtag |
– |
erhaltener Zwischengewinn |
– |
besitzzeitanteilige ausschüttungsgleiche Erträge |
– |
versteuerte Erträge nach § 6 InvStG, soweit diese nicht auf Ausschüttungen beruhen |
+ |
besitzzeitanteilige Steuern auf ausschüttungsgleiche Erträge |
+ |
ausgeschüttete ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre |
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maßgebender Veräußerungserlös |
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Anschaffungskosten |
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Nur bei Immobilien-Investmentvermögen: |
+/– |
Korrektur um den Immobiliengewinn zum Anschaffungsstichtag |
– |
negative Einnahmen |
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maßgebende Anschaffungskosten |
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maßgebender Veräußerungserlös |
– |
maßgebende Anschaffungskosten |
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vorläufiger Veräußerungsgewinn/-verlust |
+ |
ausgeschüttete steuerfreie "Altveräußerungsgewinne" |
+ |
steuerneutrale Substanzauskehrungen |
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anzusetzender Veräußerungsgewinn/-verlust |