OFD Frankfurt, Verfügung v. 12.9.2019, S 2378 A - 14 - St 211
Übersicht über BMF-Schreiben ab 2011
Thema | BMF vom | Fundstelle |
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Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020; | 9.9.2019 | BStBl 2019 I S. xxx |
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 31.8.2018 (BStBl 2018 I S. 1009) zu beachten. |
9.9.2019 | |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019; Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) zu beachten. Die Fußnote zu Tz. 13 Buchstabe e des BMF-Schreibens vom 27.9.2017 (BStBl 2017 I S. 1339) ist aufgehoben. Damit sind Sozialversicherungsbeiträge, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach DBA steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen, nicht mehr im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Dies gilt auch für die Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2018. Soweit die Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 11.12.2017 (BStBl 2017 I S. 1624) vorliegen, kann der Sonderausgabenabzug im Veranlagungsverfahren beantragt und berücksichtigt werden. |
31.8.2018 | BStBl 2018 I S. 1009 |
Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2019 | 31.8.2018 | |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018; | 27.9.2017 | BStBl 2017 I S. 1346 |
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2018 Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 |
BStBl 2017 I S. 1339 | |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017; Hinweis: Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 30.7.2015 (BStBl 2015 I S. 614) zu beachten. Muster der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2017 |
31.8.2016 | BStBl 2016 I S. 1004 |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2016; Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2016 Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2016 |
30.7.2015 | BStBl 2015 I S. 614 |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2015; Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2015 |
15.9.2014 | BStBl 2014 I S. 1244 |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014; Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2014 Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr ab 2014 |
28.8.2013 | BStBl 2013 I S. 1132 |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2013; Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung. |
4.9.2012 | BStBl 2012 I S. 912 |
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012; | 22.8.2011 | BStBl 2011 I S. 813 |
Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung. | ||
Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2011; Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung. |
23.8.2010 | BStBl 2010 I S. 665 |
Normenkette
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