Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllt sind, ist im Hauptvordruck ein entsprechendes Häkchen zu setzen und in der Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (HmbGrSt 4) sind detailliertere Angaben zu den betroffenen Flächen und Gebäuden/Gebäudeteilen zu machen. Die allgemeinen Ermäßigungen der Grundsteuermesszahl für Wohnflächen und für normale Wohnlagen sind an dieser Stelle nicht anzugeben, sie werden vom Finanzamt automatisch auf Grundlage der Angaben zur Wohnfläche in der Anlage Grundstück berücksichtigt.

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