Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten.
Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisierte Werte. Der Grundsteuerwert im Sachwertverfahren wird maßgeblich durch die Grundstücksart, die Bruttogrundfläche und das Baujahr des Gebäudes beeinflusst.
Mehrere Gebäude oder Gebäudeteile
Sollte die wirtschaftliche Einheit aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen bestehen, die über eine gewisse bauliche Eigenständigkeit verfügen oder z. B. bei Anbauten unterschiedliche Baujahre aufweisen, sind die nachfolgenden Daten für jedes Gebäude/Gebäudeteil gesondert zu erklären (die Kennzeichnung erfolgt anhand der laufenden Nummer des Gebäudes). Besteht die wirtschaftliche Einheit aus mehr als fünf Gebäuden oder Gebäudeteilen, ist im Falle eines Härtefalles nach § 150 Abs. 8 AO bei einer Abgabe in Papierform zusätzlich das Einlageblatt zur Anlage Grundstück GW-2A auszufüllen.]
Als Erstes ist die (Lageplan-)Nr. des Gebäudes oder Gebäudeteils anzugeben.
Für jedes Gebäude/Gebäudeteil ist sodann die zutreffende Gebäudeart auszuwählen. Die Gebäudeart ist mit der entsprechenden Kennziffer anzugeben. Nach der Gebäudeart richten sich die bei der Grundsteuerwertermittlung anzusetzenden Normalherstellungskosten in EUR je qm Bruttogrundfläche, sowie die Gesamtnutzungsdauer (s. unten).
Die Normalherstellungskosten basieren auf den Normalherstellungskosten 2010 nach der Sachwertrichtlinie (NHK 2010) und enthalten bereits pauschalisiert die Baunebenkosten und Umsatzsteuer für die jeweilige Gebäudeart (auf dem Kostenstand 2010) sowie einen pauschalen Zuschlag für bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen und sonstige Anlagen.
Die folgende Tabelle enthält die vorgegebenen Gebäudearten (die Nummer in der linken Tabellenspalte ist in der Feststellungserklärung unter "Gebäudeart" einzutragen) und die entsprechenden Normalherstellungskosten je qm Bruttogrundfläche (sind nicht zu erklären, werden automatisch durch die Gebäudeart bei der Ermittung des Grundsteuerwerts berücksichtigt):
Gebäudeart |
Baujahrgruppe |
vor 1995 |
1995 bis 2004 |
ab 2005 |
1 |
Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) |
695 |
886 |
1 118 |
2 |
Banken und ähnliche Geschäftshäuser |
736 |
937 |
1 494 |
3 |
Bürogebäude, Verwaltungsgebäude |
839 |
1 071 |
1 736 |
4 |
Gemeindezentren, Vereinsheime, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude |
1 004 |
1 282 |
1 555 |
5 |
Kindergärten (Kindertagesstätten), allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Hochschulen, Sonderschulen |
1 164 |
1 488 |
1 710 |
6 |
Wohnheime, Internate, Alten-, Pflegeheime |
876 |
1 118 |
1 370 |
7 |
Krankenhäuser, Kliniken, Tageskliniken, Ärztehäuser |
1 334 |
1 705 |
2 075 |
8 |
Beherbergungsstätten, Hotels, Verpflegungseinrichtungen |
1 118 |
1 427 |
1 859 |
9.1 |
Sporthallen |
1 133 |
1 447 |
1 777 |
9.2 |
Tennishallen |
814 |
1 040 |
1 226 |
9.3 |
Freizeitbäder, Kur- und Heilbäder |
1 978 |
2 524 |
3 075 |
10.1 |
Verbrauchermärkte |
582 |
742 |
896 |
10.2 |
Kauf- und Warenhäuser |
1 066 |
1 360 |
1 633 |
10.3 |
Autohäuser ohne Werkstatt |
757 |
968 |
1 277 |
11.1 |
Betriebs- und Werkstätten eingeschossig oder mehrgeschossig ohne Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, Massivbauweise |
762 |
973 |
1 200 |
11.2 |
Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise |
536 |
680 |
942 |
12.1 |
Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager |
283 |
361 |
505 |
12.2 |
Lagergebäude mit bis zu 25 % Mischnutzung |
443 |
567 |
711 |
12.3 |
Lagergebäude mit mehr als 25 % Mischnutzung |
716 |
917 |
1 128 |
13 |
Museen, Theater, Sakralbauten |
1 514 |
1 875 |
2 395 |
14 |
Reithallen, ehemalige landwirtschaftliche Mehrzweckhallen, Scheunen und Ähnliches |
263 |
15 |
Stallbauten |
422 |
16 |
Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen |
623 |
17 |
Einzelgaragen, Mehrfachgaragen |
500 |
18 |
Carports und Ähnliches |
196 |
Teileigentum
Sollte die Grundstücksart "Teileigentum" vorliegen, so ist die Gebäudeart entsprechend der baulichen Gestaltung des Teileigentums aus der obigen Tabelle auszuwählen.
Sollten dem Gebäude/Gebäudeteil keine der oben aufgeführten Gebäudearten zugeordnet werden können, so ist eine vergleichbare Gebäudeart anzugeben. Beispiele dafür können sein:
Nicht aufgeführte Gebäudeart |
Vergleichbar mit Gebäudeart |
Gebäudeart |
Abfertigungsgebäude, Terminal, Bahnhofshalle |
Betriebs- und Werkstätten, mehrgeschossig, hoher Hallenanteil; industrielle Produktionsgebäude, überwiegend Skelettbauweise |
11.2 |
Apotheke, Boutique, Laden |
Kauf- und Warenhäuser |
10.2 |
Baumarkt, Discountermarkt, Gartenzentrum |
Verbrauchermärkte |
10.1 |
Bürgerhaus |
Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude, Vereinsheime |
4 |
Einkaufszentrum (Shopping-Center, Shopping-Mall) |
Kauf- und Warenhäuser |
10.2 |
Gewerblich genutzte freistehende Überdachung |
Lagergebäude ohne Mischnutzung, Kaltlager |
12.1 |
Indoor-Spielplatz, Kletter-, Kart-, Skihalle |
Sporthallen |
9.1 |
Jugendheim, Tagesstätte |
Wohnheime, Intern... |