Ist die Stand- bzw. Nebenfläche einschließlich des überdachten Freisitzes einer Gartenlaube größer als 30 qm, liegt die Nutzung Gartenlaube [Nummer 14] vor. Bei Gartenlauben mit einer Grundfläche kleiner/gleich 30 m handelt es sich um Kleingarten- und Dauerkleingartenland [Nummer 13].

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