Die zu erklärende Sondernutzung Spargel [Nummer 16] setzt sich aus den Ertragsflächen und den noch nicht im Ertrag stehenden Jungspargelflächen zusammen. Unter dieser Kennziffer ist ausschließlich die Anbaufläche anzugeben. Die Bewertung einer vorhandenen Nutzungsart Hofstelle erfolgt unter einer gesonderten Kennziffer.[1]

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