FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 9.11.2020, VI 314 - S 2932 - 087/01
Leitfaden für Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind verpflichtet, ihre Körperschaftsteuererklärung „KSt 1” mit der in diesen Fällen dazugehörigen „Anlage Gem” (Gemeinnützigkeitserklärung) nach Aufforderung auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln, § 31 Abs. 1a Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Nur in Fällen, in denen zur Vermeidung unbilliger Härten einem Antrag auf Verzicht der elektronischen Übermittlung entsprochen wurde (§ 31 Abs. 1a Satz 2 KStG i. V. m. § 150 Abs. 8 AO), kommt eine Abgabe der Steuererklärung in Papierform in Betracht.
Für die elektronische Übermittlung steht den Vereinsvertretern das ElsterOnline-Portal unter www.elster.de zur Verfügung. Mithilfe dieses Portals können Vereine im zuvor genannten Sinne nach Erstellung eines Benutzerkontos über die Anwendung „Mein ELSTER” die Steuererklärung kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das für sie zuständige Finanzamt übermitteln.
Zur Unterstützung bei möglicherweise auftretenden Unsicherheiten oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung mittels „Mein ELSTER” hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur abgeschlossenen Körperschaftsteuererklärung bietet. Der Leitfaden ist online als Broschüre unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020_05_29_internet-endfeinzs_brosch_meinelstervereine.pdf abrufbar. Bei Anfragen von Vereinsvertretern zur elektronischen Übermittlung kann im Wesentlichen auf den NRW-Leitfaden verwiesen werden.
Über die ELSTER-Anwendung hinaus verweist der NRW-Leitfaden auf eine weitere Broschüre „Vereine und Steuern”. Auch das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat zu steuerrechtlichen Fragen bei gemeinnützigen Vereinen eine Broschüre herausgegeben, die als „Steuertipps für Vereine” unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/Service/Broschueren/Broschueren_VI/170101_steuertippsVereine.pdf?__blob=publicationFile&v=8 heruntergeladen werden kann.
Ein Hinweis auf den Leitfaden der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zeitnah auch auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein eingestellt.
Normenkette
KStG § 31 Abs. 1a