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EU-Schulobst- und Gemüseprogramm, EU-Schulmilchprogramm

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LfSt Niedersachsen v. 19.2.2018, S 7200 - 436 - St 172

Zuwendungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen an Obst- und Gemüse- sowie Milchlieferanten im Rahmen des europäischen Schulobst- und Gemüse- sowie Schulmilchprogramms

Das Land Niedersachsen bietet gemeinsam mit der Europäischen Union Schulen die Möglichkeit, sich an folgenden Programmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten zu beteiligen:

  1. EU-Schulobst- und Gemüseprogramm (VO (EG) 288/2009; SchulobstRL – HB/NI, VORIS: Erlass des ML vom 18.8.2015, 105.2-6312/139-3)

    (Zuwendung Schuljahr 2014/2015 bis Schuljahr 2016/2017)

  2. EU-Schulmilchprogramm (VO (EU) 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013; keine gesonderte LandesRL)

    (Beihilfe bis Schuljahr 2016/2017)

  3. EU-Schulprogramm (Durchf. VO (EU) 2017/39 und Delegierte VO (EU) 2017/40 der Kommission vom 3.11.2016; LwErzgSchulproG; keine gesonderte LandesRL)

    (Beihilfe ab Schuljahr 2017/2018, Bündelung der Programme zu 1. + 2.)

Die teilnehmenden Schulen schließen eine Liefervereinbarung mit einem oder mehreren von der Landwirtschaftskammer zugelassenen Lieferanten. Der Lieferant (i.d.R. Landwirt oder Lebensmittelhändler) verpflichtet sich hierbei, der teilnehmenden Schule die folgenden Mengen kostenfrei zu liefern:

  • an drei Schultagen pro Woche je Schüler 100g Obst und/oder Gemüse und/oder
  • schultäglich 0,25l Milch.

Die Schule bestätigt auf einem Liefernachweis den Erhalt der empfangenen Produkte und Mengen und verteilt diese an die Schüler. Der Lieferant reicht die Liefernachweise bei der Landwirtschaftskammer ein und erhält von dort folgende Zuwendungen von derzeit:

Förderfähige Ware

(www.schulprogramm.niedersachsen.de, Erstattungssätze 2017)
Portionen Einzelpreis
Obst und Gemüse, konventioneller Anbau 100g 0,29 EUR
Obst und Gemüse, biologischer Anbau 1...

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