Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsprämiensteuer ist keine unzulässige Steuer mit Mehrwertsteuercharakter
Leitsatz (amtlich)
1. Eine Versicherungsprämiensteuer wie die im Ausgangsverfahren fragliche ist mit Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage vereinbar.
2. Artikel 13 Teil B Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388, nach dem Versicherungsumsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind, steht der Einführung eines dem Mehrwertsteuerregelsatz entsprechenden besonderen Satzes einer Versicherungsprämiensteuer wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegen, da diese Steuer mit Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388 vereinbar ist, so dass das in Artikel 27 der Sechsten Richtlinie vorgesehene Verfahren, nach dem jeder Mitgliedstaat, der von dieser Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einführen möchte, eine vorherige Ermächtigung beim Rat der Europäischen Union beantragen muss, vor Einführung des genannten Satzes nicht eingehalten werden muss.
Normenkette
EWGRL 388/77 Art. 13 Teil B Buchst. a, Art. 27, 33
Beteiligte
UK Consumer Electronics Ltd |
Consumer Electronics Insurance Co. Ltd |
Direct Vision Rentals Ltd |
Commissioners of Customs & Excise |
Verfahrensgang
VAT and Duties Tribunal London (Vereinigtes Königreich) (Beschluss vom 24.07.2001) |
Tatbestand
"Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Versicherungsprämiensteuer - Erhöhter Satz für bestimmte Versicherungsverträge - Versicherungen im Zusammenhang mit der Vermietung oder dem Verkauf von Haushaltsgeräten - Staatliche Beihilfen"
In der Rechtssache C-308/01
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 234 EG vom VAT and Duties Tribunal, London (Vereinigtes Königreich), in den bei diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten
GIL Insurance Ltd,
UK Consumer Electronics Ltd,
Consumer Electronics Insurance Co. Ltd,
Direct Vision Rentals Ltd,
Homecare Insurance Ltd,
Pinnacle Insurance plc
gegen
Commissioners of Customs & Excise
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L145, S.1) und der Artikel 87 EG und 88 EG
erlässt
DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer),
unter Mitwirkung des Richters C.W.A. Timmermans in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Fünften Kammer sowie der Richter A. Rosas (Berichterstatter) und S. von Bahr,
Generalanwalt: L. A. Geelhoed, Kanzler: M. Múgica Arzamendi, Hauptverwaltungsrätin,
unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen
-
der Gil Insurance Ltd, der UK Consumer Electronics Ltd, der Consumer Electronics Insurance Co. Ltd, der Direct Vision Rentals Ltd, der Homecare Insurance Ltd und der Pinnacle Insurance plc, vertreten durch D. Vaughan, QC, C. McDonnell, Barrister, und C. Simpson, Barrister, beauftragt durch P. Steiner und S. Ager, Solicitors,
-
der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch J.E. Collins als Bevollmächtigten im Beistand von K.P.E. Lasok, QC, A. Robertson und T. Ward, Barristers,
-
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal und J. Flett als Bevollmächtigte,
aufgrund des Sitzungsberichts,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Gil Insurance Ltd, der UK Consumer Electronics Ltd, der Consumer Electronics Insurance Co. Ltd, der Direct Vision Rentals Ltd, der Homecare Insurance Ltd und der Pinnacle Insurance plc, vertreten durch D. Vaughan, C. McDonnell und C. Simpson, des Königreichs der Niederlande, vertreten durch S. Terstal als Bevollmächtigte, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch R. Caudwell als Bevollmächtigte und K.P.E. Lasok, und der Kommission, vertreten durch R. Lyal und J. Flett, in der Sitzung vom 19. Juni 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 18. September 2003,
folgendes
Urteil
1
Mit Beschluss vom 24. Juli 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 6. August 2001, hat das VAT and Duties Tribunal London gemäß Artikel 234 EG fünf Fragen nach der Auslegung der Artikel 27 und 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L145, S.1, im Folgenden: Sechste Richtlinie) und der Artikel 87 EG und 88 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.
2
Diese Fragen stellen sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen der GIL Insurance und weiteren wie sie im Vereinigten Königreich gegründeten Gesellschaften einerseits und den Commissioners of Customs and Excise (für die Mehrwertsteuer zuständige Behörde) andererseits über die...