Ein wesentlicher Teil der zusätzlich erforderlichen Informationsbeschaffung sollte grundsätzlich vom Gründer selbst durchgeführt werden (auch wenn es dem Steuerberater möglich wäre, die notwendigen Informationen selbst zu beschaffen). Dies spart nicht nur Zeit (und damit Honorar), sondern führt auch dazu, dass der Gründer ein (noch besseres) Gefühl für seine Branche und die zugänglichen Informationen bekommt. Wenn ein Gründer bereits seinen Berufsverband nicht kennt, niemals einschlägige Branchen- / Fachzeitschriften gelesen hat und auch nicht in der Lage ist, erforderliche Daten bei den zuständigen Stellen abzufragen, wird er wahrscheinlich kaum als Unternehmer erfolgreich sein.

Die Aufgabe des Steuerberaters im Rahmen der Existenzgründungsberatung besteht daher in erster Linie in einer "Hilfe zur Selbsthilfe". Der Tätigkeitsschwerpunkt des Steuerberaters sollte in folgenden Bereichen liegen:

  • Hilfe bei der Suche nach geeigneten Informationsquellen / Ansprechpartnern
  • Hilfe bei der Auswertung der beschafften Informationen
  • Überprüfung der Gründungsplanung auf Plausibilität und Tragfähigkeit
  • Ergänzung der vom Gründer beschafften Daten durch eigene Informationen
  • Anregung zu weiteren Untersuchungen (wenn die bisher vom Gründer beschafften Informationen offensichtlich nicht ausreichen)
  • Aufbereitung der Unterlagen für Präsentationszwecke (insb. für Bankgespräche und die Beantragung öffentlicher Fördermittel)
  • Vermittlung von fehlendem kaufmännischen / unternehmerischen Wissen

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