Die zentrale Frage bei der Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens ist, ob es für das angebotene Produkt / die angebotene Dienstleistung einen Markt gibt, an dem das Produkt/die Dienstleistung in den erforderlichen Mengen und zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Preisen abgesetzt werden kann. Der Zeit- und Finanzrahmen der meisten Gründer erlaubt i.  d.  R. keine umfangreich angelegte Beauftragung von spezialisierten Marktforschungsunternehmen. I. d. R. wird man auf Material zurückgreifen, das der Gründer selbst beschaffen kann. Die Fähigkeit des Gründers, einschlägige Fach- und Brancheninformationen zu beschaffen und auszuwerten, zeigt dem Steuerberater

  • wie genau der Gründer seine Branche kennt
  • welchen (allgemeinen) Zugang der Gründer bei Bedarf zu Fachinformationen hat und
  • wie intensiv der Gründer sich bereits mit seinen zukünftigen Kunden und Mitbewerbern befasst hat.

Für die Marktanalyse kann die Checkliste zur Marktanalyse des Gründungsvorhabens herangezogen werden.

Folgende Informationsquellen können genutzt werden:

  • Kammer- / Verbandsinformationen
  • Fachzeitschriften / Branchenzeitschriften
  • Statistisches Bundesamt
  • Landesamt für Statistik
  • Ämter für Wirtschaftsförderung
  • Einwohnermeldeamt (=> Einwohnerzahlen / -struktur)
  • Datenbanken
  • Internet (=> Suchmaschinen)
  • Veröffentlichungen von Marktforschungsinstituten
  • Branchenanalysen der Hausbank
  • Branchenanalysen der Berufskammern / Berufsverbände
  • Branchenhandbücher
  • Besuche bei zukünftigen Kunden
  • Testverkäufe im Bekanntenkreis
  • Beobachtungen aus der derzeitigen beruflichen Stellung heraus
  • Gründer-Zentren
  • Unternehmer- / Interessenverbände
  • Sonstige ... ?
 
Praxis-Beispiel

Marktanalyse

Musterstadt ist eine Stadt mit rund 150.000 Einwohnern. Hinzu kommt ein relevantes Einzugsgebiet im Landkreis von ca. 100.000 Einwohnern (Ortschaften X-Dorf, Y-Dorf, Z-Dorf), sodass sich insgesamt eine relevante Einwohnerzahl von 250.000 Einwohnern ergibt.

Nach den Feststellungen des Gründers bestehen in Musterstadt und im Landkreis insgesamt 10 XY-Geschäfte. Weiter Neugründungen sind derzeit nicht bekannt oder erkennbar. Bei 250.000 Einwohnern ergibt sich damit rechnerisch für jedes XY-Geschäft ein Einwohneranteil von 25.000 Einwohnern. Der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 20.000 Einwohnern je XY-Geschäft. Damit kann von einer ausreichenden Nachfrage ausgegangen werden.

Die Zahl von Menschen, die zukünftig das Produkt XY benötigen wird voraussichtlich nicht nur gleich bleiben, sondern sogar steigen. Dafür sprechen folgende Gründe:

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Neben dem Bedarf nach dem Produkt XY hängt die Nachfrage von der verfügbaren Kaufkraft und dem Kaufverhalten ab. Auch hier wird der Standort vom Gründer positiv eingeschätzt. Musterstadt ist ein aufstrebender Industriestandort, was sich positiv auf die Kaufkraft auswirkt. Außerdem entstehen in der Nähe des geplanten Geschäfts mehrere Bürogebäude, woraus sich voraussichtlich eine kaufkräftige Käuferschicht mit entsprechendem Bedarf entwickeln wird.

Marktanalyse bei regionalen Märkten (für die es keine Marktdaten gibt)

Für regional begrenzte Märkte gibt es häufig keine verwertbaren Marktdaten. In diesen Fällen empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Aktionsradius ermitteln (=> Größe des Einzugsgebiets)
  • Einwohnerzahl des Einzugsgebiets ermitteln (=> Einwohnermeldeamt)
  • Potenzielle Kunden errechnen (=> Statistisches Bundesamt)
  • Marktgröße berechnen
 
Praxis-Beispiel

Marktanalyse für ein Spielzeuggeschäft

Ermitteln Sie zunächst, wie vieleKilometer Kunden maximal zurücklegen, um ein Spielzeuggeschäft aufzusuchen (Branchenverband/Messeveranstalter).

Nehmen Sie eine Landkarte und zeichnen Sie mit einem Zirkel das Einzugsgebiet ein.

Erfragen Sie beim Einwohnermeldeamt die Einwohnerzahl des Einzugsgebets (z. B. 100.000 Einwohner)

Erfragen Sie beim Statistischen Bundesamt die Zahl der potenziellen Kunden.

Das Statistische Bundesamt teilt z.  B. mit, dass 11 % der Bevölkerung jünger als 14 Jahre sind, d. h. es leben 11.000 Kinder im Einzugsgebiet.

Lt. Nürnberger Spielwarenmesse / Berufsverband werden für Spielzeug durchschnittlich 180 EUR pro Kind pro Jahr ausgegeben. Das Marktvolumen beläuft sich daher auf 1.980.000 EUR.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


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