Bei der Erstellung der Finanzierung hat sich folgendes Vorgehen bewährt:
Folgende Checklisten können zur Ermittlung des Kapitalbedarfs verwendet werden:
Ermittlung des Kapitalbedarfs des Gründers
Finanzierung (Eigenmittel, Fremdmittel, Sicherheiten)
Persönliche Lebenshaltungskosten
Reduzierung des Kapitalbedarfs/alternative Finanzierungsquellen
2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen
Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je nach Branche und Region/Standort) in Betracht kommen.
Existenzgründer sollten im Erstgespräch auf die Existenz öffentlicher Fördermittel hingewiesen und insbesondere auf die Tatsache aufmerksam gemacht werden, dass öffentliche Fördermittel für Existenzgründer i. d. R. nur gewährt werden, wenn die Antragstellung bereits vor (!) dem Abschluss rechtsverbindlicher Verträge (z. B. Kauf- / Lieferverträge) bzw. vor (!) Aufnahme der aktiven Tätigkeit erfolgt. Eine nachträgliche / rückwirkende Inanspruchnahme dieser Fördermittel ist daher in diesen Fällen nicht möglich, d. h.: erst der Antrag, dann die Investition.
Die Antragstellung erfolgt entweder über die Hausbank ("Hausbankverfahren") oder direkt bei der zuständigen Förder(leit)stelle. Zweifelsfragen beim Ausfüllen der Antragsformulare sollten vor Abgabe der Anträge mit der zuständigen Stelle geklärt werden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen und / oder Rückfragen kommt.
Der Aufwand für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen sollte dabei nicht unterschätzt werden. Die Bearbeitung der Anträge ist auch für die Hausbank arbeitsintensiv und oft wenig lukrativ. Die Bereitschaft zur Unterstützung ist daher sehr unterschiedlich.
Eine weitere grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist typischerweise das Vorhandensein einer Mindestsumme an Eigenmitteln des Gründers.
Förderprogramme können im Übrigen jederzeit aufgrund der Haushaltslage eingefroren bzw. ganz aufgehoben werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht also nicht. Auch hier empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Stelle anzufragen, ob aktuell ausreichende Fördermittel zur Verfügung stehen.
Als Fördermittel kommen grundsätzlich in Betracht:
- Darlehen
- Zuschüsse
- Investitionszulagen
- Bürgschaften
- Haftungsfreistellungen
- Beratungsförderung
- Beteiligungskapital
Als förderfähige Ausgaben kommen grundsätzlich in Betracht:
- Sachinvestitionen (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren-/Materialbestand)
- Betriebsmittel (laufende Kosten für Miete, Personal, Vorfinanzierung von Aufträgen)
- Markterschließungskosten (Kosten für Werbekonzepte, Marktanalysen, Messebesuche, Anknüpfung von Geschäftskontakten)
- Unternehmens-/Beteiligungskäufe
Ansprechpartner für öffentliche Fördermittel sind insbesondere die folgenden Institutionen. Informationen erhalten Sie durch telefonische Auskünfte, persönliche Beratungsgespräche und/oder über die jeweilige Internet-Seite:
- Hausbank (= universeller Ansprechpartner für Bundes-/Landesprogramme sowie spezielle hauseigene Programme für Existenzgründer)
- Regionale Investitions- und Förderbanken (= regionale Fördermittel)
- KfW-Mittelstandsbank (= bundesweite Fördermittel)
Förderprogramme, Antragsformulare und Beratungshinweise unter www.kfw.de
Telefonische Beratungs-Hotline: 01801/24 11 24;
Persönliche Beratung in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner (z. B. Berufskammern) und in regionalen Beratungszentren; Einzelheiten ergeben sich aus der o. g. Internetseite
- Berufskammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer)
- Berufsverbände (z. B. Einzelhandelsverband)
- Agentur für Arbeit (Zuschüsse zur Existenzgründung, Einstellungszuschüsse)
- Ämter für Wirtschaftsförderung (bei Städten, Gemeinden, Landkreisen)
- Bundesministerium für Wirtschaft (=> Förderdatenbank)
2.6.2 Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht börsennotierten Unternehmen (meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 bis 40 %). Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteiligen sich an langjährig bestehenden Unternehmen, die zur Finanzierung des Wachstums weiteres Eigenk...