Energetische Sanierung: Maximale Fördermittel sichern

Etappe eins: Grobplanung Sanierung (Zeitdauer: meist einige Monate, aber auch Jahre)
Zunächst muss der Planungsumfang der energetischen Sanierung(en) ermittelt werden: Handelt es sich lediglich um Einzelmaßnahmen wie die Modernisierung der Heizung, die Sanierung der Außenhülle von Gebäuden oder den Austausch von Fenstern oder um eine Komplettsanierung? Der Sanierungsumfang richtet sich häufig nach dem Budget.
Daher ist es ratsam, einen Fördermittelberater und einen Energieeffizienzberater in die Planung mit einzubeziehen. Aufgabe des Fördermittelberaters ist es, sich einen Überblick über alle Förderoptionen zu verschaffen: Wofür und von wem gibt es Zuschüsse / Kredite, in welcher Höhe, zu welchen Bedingungen? Der Energieberater ermittelt den energetischen Ist-Zustand. Das Resultat gibt Aufschluss, wie das anvisierte Energieeffizienzniveau erreicht werden kann.
Mögliche Stolpersteine: Schwerfällige Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierung, unklare Fördermittelsituation.
Etappe zwei: Feinplanung Sanierung (Zeitdauer: meist drei bis neun Monate)
Dann wird ein Architekt oder Fachplaner mit der Grobplanung der Sanierungsarbeiten beauftragt. Parallel sollten erste Kostenschätzungen – auf Basis von Erfahrungswerten und vorliegenden Angeboten – vorgenommen werden. Sobald die Daten vorliegen, werden diese dem Planungsbudget gegenübergestellt: Reicht es aus oder sind Korrekturen nötig? Welche Fördermittel können / sollten konkret beantragt werden? In der Feinplanung wird das Sanierungskonzept detailliert und die Kostenplanung konkretisiert. Benötigt man zur Umsetzung (weitere) Finanzierungsmittel, sollte eine Bank kontaktiert werden. Wichtig ist dabei, dass die geplanten Maßnahmen den Richtlinien der Förderstelle(n) entsprechen.
Mögliche Stolpersteine: Die Bank möchte die Finanzierung nicht umsetzen, Antragsrichtlinien der Förderstellen beachten – wichtig unter anderem: Zeitpunkt der Antragstellung, notwendige Unterlagen, Bestätigungen, und Ähnliches.
Sanierung: Fördermittel früh recherchieren und beantragen
Etappe drei: Förderantrag stellen (Zeitdauer: wenige Wochen)
Vor Einreichung der Anträge bei der KfW oder anderen Förderstellen sollten Liefer- und Leistungsverträge der Fördermaßnahmen mit aufschiebender Bedingung abgeschlossen sein. Vorbereitung und Erstellung der Antragsunterlagen für die gebäudebezogene Förderung wie die gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA), alternativ technische Projektbeschreibung (tPb) erfolgen – abgestimmt mit dem Fördermittelberater – durch den Energieeffizienzberater.
Wichtig: Antragsunterlagen für KfW-Darlehen sind via Hausbank einzureichen, bei anderen Förderstellen wie dem BAFA ist der Antrag online zu stellen.
Mögliche Stolpersteine: Antragstellung erfolgt zu früh (bevor mit der Baumaßnahme begonnen wurde) oder zu spät (Förderprogramme wurden abrupt beendet).
Etappe vier / fünf: Förderungsbewilligung und -auszahlung (Zeitdauer: bis zu vier Jahre)
Nach Zusage der Fördermittelgeber können die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Der Energieeffizienzberater muss die Realisierung der Sanierungsmaßnahmen bestätigen, bis alle Maßnahmen durchgeführt sind.
Mögliche Stolpersteine: Förderauflagen werden nicht eingehalten, zeitlicher Verzug bei Durchführung der Sanierungsmaßnahmen, keine Zwischenfinanzierung, fehlerhafte Unterlagen beim Zwischenabruf.
Der Beitrag ist Teil des Schwerpunkttemas "Sanierungskosten: Den Balanceakt meistern!" aus der "Immobilienwirtschaft". Lesen Sie den kompletten Beitrag in der Ausgabe 03/2024.
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