Neubau-Förderprogramm KNN: Ab sofort Anträge stellen
Das neu aufgelegte KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten" ist am 1.10.2024 an den Start gegangen. Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt die Mittel für zinsverbilligte Kredite bereit.
Die Förderung können alle Investoren beantragen, die Gebäude mit mindestens Effizienzhausstandard 55 (EH55) bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen. Die gültigen Konditionen hat die KfW auf ihrer Website veröffentlicht. Das KNN-Programm ist befristet bis zum 31.12.2025.
KfW-Förderprogramm KNN ohne EH-40-Standard
Der Haushaltsausschuss im Bundestag hatte am 3.7.2024 einen Teil der Mittel freigegeben. Der zunächst geplante EH40-Standard als Voraussetzung wurde gestrichen.
Das Programm ist neben der seit März 2023 laufenden Förderung "Klimafreundlicher Neubau und Wohneigentumsförderung für Familien" (WEF) und der sozialen Wohnraumförderung die dritte Säule zur Unterstützung des Wohnungsbaus durch zinsverbilligte Kredite. Laut Bauministerium sind insgesamt eine Milliarde Euro vorgesehen.
KNN-Programm: Konditionen für Wohngebäude
Die KfW fördert den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:
- Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
- Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
- Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, bei denen zu hohe Folge- und Nebenkosten zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden.
Die Einhaltung der geforderten Standards muss ein Experte für Energieeffizienz bestätigen. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Förderung und muss bei Antragstellung und nach Bau oder Kauf eingereicht werden.
Wer kann die KNN-Förderung beantragen?
Die Förderdarlehen für den "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment" wird bei der Hausbank beantragt. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 Europro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten gewählt werden: ab vier Jahre bis höchstens 35 Jahre. Der Zinssatz wird verbilligt und in der Regel für zehn Jahre festgeschrieben.
Anträge stellen können Investoren und Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden – etwa Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Umsetzung des Vorhabens muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (Kredit 296)
KNN-Förderung von Nichtwohngebäuden
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment".
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (Kredit 596)
Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Kommunen (Zuschuss 498 / 499)
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